BundesrechtBundesgesetzeAußerstreitgesetz

Außerstreitgesetz

Das Außerstreitgesetz (AußStrG) regelt außergerichtliche Verfahren in Österreich. Es betrifft Streitigkeiten außerhalb der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, wie etwa familienrechtliche oder erbschaftsrechtliche Angelegenheiten. Das AußStrG fördert die außergerichtliche Streitbeilegung und ermöglicht eine effiziente Klärung von Rechtsfragen. Es bietet einen Rahmen für schnelle und faire Lösungen außerhalb des Gerichtsverfahrens.

AußStrG
In Kraft bis 10. Juni 2026
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