Landesrecht
Ins Landesrecht fallen Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen, die für ein jeweiliges Bundesland gelten. Dies unterscheidet es vom Bundesrecht, welches Österreichweit gilt.
Bauordnung für Wien
BO für Wien · Landesgesetz · Wien
Art. 1
ARTIKEL I (1) An die Stelle der Landesgesetze vom 17. Jänner 1883, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 35, vom 26. Dezember 1890, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 48, vom 17. Juni 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 547, vom 4. November 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 808, und vom 9. Dezember 1927, L.G.Bl. für Wien Nr. 1 ex 1928, die, s…
Art. 2
ARTIKEL II (1) Die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalregulierungspläne bilden in ihrer Gesamtheit den ersten Flächenwidmungsplan (§ 4 dieser Bauordnung), die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalbaulinienpläne den ersten Bebauungsplan (§ 5 dieser Bauordnung). Für …
Art. 3
ARTIKEL III (1) Die Bestimmungen der §§ 11, 20, 58 und 74 der Bauordnung gelten auch für bereits vor Wirksamkeit dieses Gesetzes ergangene Bescheide, Abteilungs- und Baubewilligungen aber, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften noch nicht erloschen sind, jedoch nach den Bestimmungen dies…
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 § 1
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz findet auf die Beamten der Landeshauptstadt Graz, das sind die im öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt (Hoheitsverwaltung und Unternehmungen) stehenden Bediensteten, Anwendung. (2) Für Beamte der Landeshau…
§ 1b Eingetragene Partnerschaft
§ 1b Eingetragene Partnerschaft § 6 Abs. 1, § 17 a Abs. 2, § 17 b, § 17c, § 17e, § 17h, § 41 a, § 41d, § 41e, § 41f, § 41g, § 49 c Abs. 8, § 52 Abs. 6 Z. 1, § 54 Abs. 1 und 2 Z. 2 und 5, Abs. 3 Z. 1 und 2, Abs. 4 und 5, § 54 a Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Z. 1, 2 und 3 lit. a, Abs. 5 bis 8, § 55 Abs. 1 bi…
§ 2 Ausführungsbestimmungen
§ 2 Ausführungsbestimmungen Der Gemeinderat kann die Anwendung dieses Gesetzes auf die besonderen Verhältnisse einer Beamtengruppe (§ 68) durch Verordnung regeln.
Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
Bgld. LVwGG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Einrichtung, Sitz
1. Hauptstück Organisation des Landesverwaltungsgerichtes 1. Abschnitt § 1 Einrichtung, Sitz Für das Land Burgenland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es wird als „Landesverwaltungsgericht Burgenland“ bezeichnet und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Eisenstadt.
§ 2 Zusammensetzung
§ 2 Zusammensetzung Das Landesverwaltungsgericht besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern.
§ 3 Angelobung
§ 3 Angelobung Die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes haben vor Antritt ihres Amtes die Beachtung der österreichischen Rechtsordnung und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu geloben. Die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident legen das Ge…
Steiermärkisches Hybridsaatgutvermehrungsgesetz
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Zuständigkeit, Meldung von Saatgut-Anbaugebieten
§ 1 Zuständigkeit, Meldung von Saatgut-Anbaugebieten (1) Mit der Sicherung der Hybridsaatgutvermehrung in bestimmten Anbaugebieten wird die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (im Folgenden als „Kammer“ bezeichnet) betraut. (2) Die Vermehrer von Hybridsaatgut (im Folgenden al…
§ 2 Festsetzung eines Schutzstreifens
§ 2 Festsetzung eines Schutzstreifens (1) Die Kammer hat rund um die gemeldeten Saatgut-Anbaugebiete einen Schutzstreifen je Kulturart mit folgender Mindestbreite gemäß den Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz, BGBl. I Nr. 72/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2019, zu benachb…
§ 3 Ackerflächen im Schutzstreifen, Saatgut-Anbaugebiet
§ 3 Ackerflächen im Schutzstreifen, Saatgut-Anbaugebiet (1) Die Saatgutvermehrer haben Landwirte, die Ackerflächen im Schutzstreifen mit sortenfremdem Saatgut bewirtschaften/zu bewirtschaften beabsichtigen, über die ausgewiesenen Saatgut-Anbaugebiete sowie über die Festsetzung des Schutzstreifens …
Burgenländische Bauverordnung 2008
Bgld. BauVO 2008 · Verordnung · Burgenland
§ 1 Allgemeine bautechnische Erfordernisse
§ 1 Allgemeine bautechnische Erfordernisse (1) Bauwerke und alle ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und die in Folge angeführten bautechnischen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen entspreche…
§ 2 Anforderungen
1. Abschnitt Mechanische Festigkeit und Standsicherheit § 2 Anforderungen (1) Bauwerke und alle ihre Teile müssen entsprechend dem Stand der Technik so geplant und ausgeführt sein, dass sie bei Errichtung und Verwendung tragfähig sind; dabei sind ständige, veränderliche und außergewöhnliche Einw…
§ 3 Allgemeine Anforderungen
2. Abschnitt Brandschutz § 3 Allgemeine Anforderungen Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand vorgebeugt sowie die Brandausbreitung wirksam eingeschränkt wird.
Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG
Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt den Schutz nichtautomatisiert verarbeiteter personenbezogener Daten, die in Dateisystemen gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, und enthält für den Wirkungsbereich des …
§ 2 Anwendung von Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
§ 2 Anwendung von Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (1) Nicht automationsunterstützt geführte Dateisysteme gelten als Datenverarbeitungen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung…
§ 3 Verwaltungsstrafbestimmungen
§ 3 Verwaltungsstrafbestimmungen (1) Sofern die Tat nicht einen Tatbestand nach Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. N…
Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz findet, soweit nicht Abs. 2 etwas anderes bestimmt, auf Personen Anwendung, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt stehen. (2) Es findet keine Anwendung a) auf Personen, die unverhältnismäßig kurze Z…
§ 1a Eingetragene Partnerschaft
§ 1a Eingetragene Partnerschaft § 6 Abs. 1, § 14, § 28a, § 28b, § 28d, § 28f, § 28g, § 28h und § 28i sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partnerinnen und Partner von Vertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr.…
§ 2 Aufnahmeerfordernisse
CELEX-Nr.: 32021L1883 § 2 Aufnahmeerfordernisse (1) Als Vertragsbedienstete dürfen nur Personen aufgenommen werden, bei denen nachstehende Voraussetzungen zutreffen: a) 1. bei Verwendungen gemäß § 2a die österreichische Staatsbürgerschaft, 2. bei sonstigen Verwendungen die österreichische Staats…
Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
LBPG 2002 · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Anwendungsbereich
1. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Das 2. Hauptstück regelt die Pensionsansprüche der Landesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. (2) Das 3. Hauptstück regelt die Ansprüche der Landesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen auf Nebengebührenzulagen. …
§ 2 Übermittlung personenbezogener Daten über Einkünfte
§ 2 Übermittlung personenbezogener Daten über Einkünfte (1) Die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, der Landesregierung auf Verlangen diejenigen personenbezogenen Daten üb…
§ 3 Anwartschaft
§ 3 Anwartschaft (1) Der Beamte erwirbt mit dem Tag des Dienstantrittes Anwartschaft auf Pensionsversorgung für sich und seine Angehörigen, es sei denn, dass er vorher auf die Pensionsversorgung verzichtet hat. (2) Die Anwartschaft erlischt durch 1. Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaf…
Ortsbildgesetz 1977
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
I. Schutz des Ortsbildes § 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der örtliche Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt sich auf jene Teile von Gemeinden ausgenommen die Landeshauptstadt Graz die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Ortsbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsb…
§ 2 Schutzgebiete, Ortsbildkonzept
§ 2 Schutzgebiete, Ortsbildkonzept (1) Die Schutzgebiete (§ 1 Abs. 1) sind von der Landesregierung durch Verordnung festzulegen. Vor Erlassung der Verordnung sind die Gemeinde und die Ortsbildkommission (§ 12) zu hören. (2) Die Grenzen der Schutzgebiete sind in einer einen Bestandteil dieser Vero…
§ 3 Erhaltung der Gebäude und Objekte
§ 3 Erhaltung der Gebäude und Objekte (1) Im Schutzgebiet haben die Liegenschaftseigentümer das äußere Erscheinungsbild jener Gebäude und sonstiger nach den Bestimmungen dieses Gesetzes geschützter Objekte, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Ortsbild prägen. nach Maßgab…
Burgenländisches Landesbezügegesetz
Bgld. LBG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 § 1
1. Abschnitt Anwendungsbereich § 1 (1) Dem Landeshauptmann, dem Landeshauptmannstellvertreter, den Mitgliedern der Burgenländischen Landesregierung und des Burgenländischen Landtages sowie dem Direktor des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes gebühren Bezüge nach diesem Gesetz. Mitglieder des B…
§ 2 Ausgangsbeträge
2. Abschnitt Bezüge und Sonderzahlungen § 2 Ausgangsbeträge (1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe ist der monatliche Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates und beträgt 9 872,57 Euro. (2) Der Ausgangsbetrag für den Benützungsbeitrag gemäß § 8 Abs. 2 sowie die Vergütung für Aufwendun…
§ 3 Höhe der Bezüge
§ 3 Höhe der Bezüge (1) Die Bezüge betragen für 1. den Landeshauptmann 178,73% 2. den Landeshauptmannstellvertreter 169,23% 3. ein Mitglied der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter ist 159,73% 4. den Präsidenten des Landtages 131,24% 5. einen Klubobmann im…
Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
LBDG 1997 · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Anwendungsbereich
1. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland stehen. Sie werden im folgenden als “Beamte” bezeichnet. (2) Abweichend vom Abs. 1 ist diese…
§ 2 Stellenplan; Dienstbehörde
2. Abschnitt § 2 Stellenplan; Dienstbehörde (1) Der Stellenplan ist jener Teil des jährlichen Landesvoranschlages, der durch die Festlegung der Planstellen die zulässige Anzahl der Landesbediensteten für das betreffende Jahr bestimmt. Im Stellenplan sind die Planstellen nach Bereichen der Persona…
§ 3 Ernennung
3. Abschnitt Dienstverhältnis § 3 Ernennung Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.
Landes-Hypothekenbank Burgenland-Gesetz
Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Begriff
§ 1 Begriff (1) Mit Gesetz vom 29. Februar 1928, LGBl. Nr. 25 i.d.F. LGBl. Nr. 12/1975, wurde die „Landes-Hypothekenbank Burgenland“ errichtet. (2) Die Landes-Hypothekenbank Burgenland ist eine Landes-Hypothekenbank im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), BGBl. Nr. 63/1979, zuletzt geändert durch…
§ 2 Einbringung des bankgeschäftlichen Unternehmens
§ 2 Einbringung des bankgeschäftlichen Unternehmens (1) Die Landes-Hypothekenbank Burgenland hat ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen als Gesamtsache zum 31. Dezember 1990 in eine Aktiengesellschaft einzubringen. Diese Aktiengesellschaft ist von der Landes-Hypothekenbank Burgenland als dere…
§ 3 Gesamtrechtsnachfolge
§ 3 Gesamtrechtsnachfolge (1) Die Einbringung bewirkt gemäß § 8a Abs. 5 KWG, BGBl. Nr. 63/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 475/1990, den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. (2) Die Gesamtrechtsnachfolge tritt gemäß § 8 a Abs. 5 KWG, BGBl. Nr. 63/1979, zuletzt geändert durch BG…
Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 § 1
§ 1 Die Landesregierung wird ermächtigt, für das Kalenderjahr 2026 die nach den Bestimmungen der §§ 17 Abs 8 und 22 Abs 6 des Salzburger Sozialhilfegesetzes, des § 18 Abs 5 des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes, des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes und der §§ 8 bis 15 Kinder- und Ju…
§ 2 § 2
§ 2 Das Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026 tritt mit Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
NÖ Bauordnung 2014
NÖ BO 2014 · Landesgesetz · Niederösterreich
§ 1 § 1
I. Baurecht A) Allgemeines § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt das Bauwesen im Land Niederösterreich. (2) Durch dieses Gesetz werden 1. die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Bauwerke (z. B. Bundesstraßen, Bergbau-, Eisenbahn-, Luftfahrts-, Verteidigungs-, Wasserkraft- und öffentl…
§ 2 § 2
§ 2 Zuständigkeit (1) Baubehörde und örtliche Baupolizei ist - der Bürgermeister - der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut). Die Berufung gegen Bescheide ist ausgeschlossen. (2) Erstreckt sich ein Bauwerk oder Vorhaben auf das Gebiet mehrerer Gemeinden, ist die Bezirksverwaltungsbehörde Bau…
§ 3 § 3
§ 3 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Bauordnung 2022, Tiroler
TBO 2022 · Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. (2) Durch dieses Gesetz werden die Zuständigkeit des Bundes sowie sonstige Vorschriften über bauliche Anlagen nicht berührt. (3) Dieses G…
§ 2 § 2
§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene Anlagen, zu deren fachgerechten Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. (2) Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und …
§ 3 § 3
2. Abschnitt Bebauungsbestimmungen § 3 Bauplatzeignung (1) Bauliche Anlagen dürfen nur auf Grundstücken errichtet werden, die sich nach ihrer Widmung, Lage, Form, Größe und Bodenbeschaffenheit für die vorgesehene Bebauung eignen und die eine dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende, recht…
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen, die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Verwendung von flüssigem Schwefeldioxid in der Kellerwirtschaft gemäß § 2 Abs. 1 Z 7. Es dient der Verminderung der R…
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet der Begriff: 1. Beraterin oder Berater: Jede Person, die entsprechende Kenntnisse erworben hat und im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit Beratung zum Pflanzenschutz und zur sicheren Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erteilt, einsch…
§ 3 Berufliche Verwenderin oder beruflicher Verwender und sachkundige Personen
§ 3 Berufliche Verwenderin oder beruflicher Verwender und sachkundige Personen (1) Pflanzenschutzmittel, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen sind, oder flüssiges Schwefeldioxid in der Kellerwirtschaft gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 dürfen nur von sachkundigen beruflichen Verwenderinnen ode…
Finanzzuweisungsgesetz 2020, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
§ 1 Finanzzuweisung (1) Das Land Tirol gewährt den Gemeinden Tirols zur Unterstützung ihrer Aufwendungen in den Bereichen Mindestsicherung, Grundversorgung, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbetreuung, Mietzuschüsse und öffentlicher Verkehr jährlich eine Finanzzuweisung in der Höhe …
§ 2 § 2
§ 2 Wertsicherung Die Finanzzuweisung nach § 1 ist in den Folgejahren wertgesichert zu gewähren. Sie wird dabei jährlich um jenen Prozentsatz angepasst, der sich zu 50 v.H. aus der prozentuellen Veränderung des tatsächlichen Erfolges der Ertragsanteile des Landes Tirol des zweitvorangegangenen zum…
§ 3 § 3
§ 3 Aufteilung auf die Gemeinden (1) Die Landesregierung hat durch Verordnung die Aufteilung der Finanzzuweisung auf die einzelnen Gemeinden insbesondere unter Bedachtnahme auf a) deren Finanzkraft nach § 21 Abs. 5 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 110/2011, in der jeweils geltende…
Bodenqualitätsverordnung
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1*)Begriffe
1. Abschnitt Allgemeines § 1*) Begriffe Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a) landwirtschaftlich genutzte Böden: pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland, Dauergrünland, Obstanbauflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energ…
§ 2 § 2Probenahmemethoden, Untersuchungsmethoden und Prüfstellen
§ 2 Probenahmemethoden, Untersuchungsmethoden und Prüfstellen (1) Die Probenahmen und Untersuchungen gemäß den §§ 7 (Boden), 16, 18 und 19 (Materialien) sind durch eine geeignete Prüfstelle nach den in den Anlagen 10 bis 12 angeführten oder gleichwertigen Methoden durchzuführen. Sind für einen Par…
§ 3 § 3Elektronisches Register
§ 3 Elektronisches Register (1) Die Landesregierung hat ein elektronisches Register zur Verfügung zu stellen, das die Informationen der in den Anlagen 3 bis 8 angeführten Muster aufnehmen und verarbeiten kann. Den Abgebern und Abnehmern von Klärschlammkompost ist auf Antrag ein Zugriff zum Registe…
Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
S. KBBG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Ausrichtung der Bildung und Betreuung von Kindern im Land Salzburg
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Ausrichtung der Bildung und Betreuung von Kindern im Land Salzburg § 1 (1) Das Land Salzburg bekennt sich zu einer familienergänzenden und familienunterstützenden qualitätsvollen Bildung und Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtunge…
§ 2 Ziele und Anwendungsbereich des Gesetzes
Ziele und Anwendungsbereich des Gesetzes § 2 (1) Dieses Gesetz dient folgenden Zielen: 1. der individuellen Begleitung des Kindes bei seiner Entwicklung durch die Akzeptanz seiner Persönlichkeit, die Achtung seiner Würde, seiner Bedürfnisse und seiner Rechte sowie der Förderung seiner Begabungen;…
§ 3 Aufgaben der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Aufgaben der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen § 3 (1) Jede Kinderbildung und -betreuung nach diesem Gesetz hat 1. die Erziehung, Entwicklung, Bildung und Integration der Kinder ihrem Alter und ihrer Gesamtpersönlichkeit gemäß bestmöglich zu fördern, 2. für das Leben in der Gemeinschaf…
Burgenländisches Haushaltsstabilitätsgesetz
Bgld. HSG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung (1) Das Land Burgenland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. (2) Die Burgenländische Landesregierung ist verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes umzusetzen.
§ 2 Geltungsbereich
§ 2 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für die Finanzgebarung des Landes und sind im Rahmen des Landesvorschlages und des Haushaltsvollzuges anzuwenden.
§ 3 Höchstbetrag
§ 3 Höchstbetrag (1) Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen aus der operativen und investiven Gebarung des jeweiligen Finanzjahres gemäß VRV 2015. (2) Auszahlungen für die Deckung d…
Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016
Bgld. BPMG 2016 · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Anwendungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt, deren Verwendung und deren Marktüberwachung. Weitergehende Regelungen auf Grund von unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften sowie…
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 2 Begriffsbestimmung (1) Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG, ABl. Nr. L 88 vom 09.03.2011 S. 5, sowie nationa…
§ 2a Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
1a. Abschnitt Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt § 2a Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt (1) Bauprodukte, für die 1. eine harmonisierte europäische Norm vorliegt, die in der Baustoffliste ÖE (§ 13) angeführt ist, oder 2. eine Europäische technische Bewertung (ETA) vorliegt…
Steiermärkisches Baugesetz
Stmk. BauG · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften I. TEIL Behörden, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen § 1 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
§ 2 Behördenzuständigkeit
§ 2 Behördenzuständigkeit (1) Behörde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist der Bürgermeister, sofern die Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei nicht aufgrund einer Verordnung auf staatliche Behörden des Landes übertragen ist. Behörde in der Stadt Graz ist der Stadtsen…
§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt insbesondere nicht für: 1. bauliche Anlagen, die nach straßenrechtlichen Vorschriften als Straßen oder Bestandteile einer Straße gelten, sowie die dazugehörigen Lärmschutzanlagen; 2. bauliche Anlagen, die der Abwicklung oder Sicherung des Bet…
Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StSUG-DVO
StSUG-DVO · Verordnung · Steiermark
§ 1 Einkommen
§ 1 Einkommen (1) Als Einkommen gelten alle der/dem Bezugsberechtigten zufließenden Einkünfte, insbesondere: 1. folgende Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I 144/2024: a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2…
§ 2 Einkommensermittlung, Nachweise
§ 2 Einkommensermittlung, Nachweise (1) Das für die Berechnung der Sozialunterstützung maßgebliche monatliche Einkommen errechnet sich bei regelmäßig anfallenden Einkommen aus dem Jahresnettoeinkommen unter Berücksichtigung allfälliger Sonderzahlungen, bei unregelmäßig anfallenden Einkommen aus de…
§ 3 Höchstsatz
§ 3 Höchstsatz Der Höchstsatz gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 StSUG beträgt 1.168,40 Euro. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 128/2021, LGBl. Nr. 101/2022, LGBl. Nr. 116/2023, LGBl. Nr. 134/2024, LGBl. Nr. 22/2025, LGBl. Nr. 94/2025, LGBl. Nr. 11/2026
Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG
StSUG · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Ziele
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziele Leistungen der Sozialunterstützung sollen insbesondere 1. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen und 2. die dauerhafte (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten i…
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieses Gesetzes bedeuten: 1. Wirtschaftsgemeinschaft : zwei oder mehrere Personen, die in einer Wohneinheit oder Wohngemeinschaft leben und ihren Haushalt in wirtschaftlicher Hinsicht (gänzlich/teilweise) gemeinsam führen. Das Nichtvorliegen einer Wirtschaftsgemei…
§ 3 Persönliche Voraussetzungen
2. Abschnitt Voraussetzungen für die Leistungen § 3 Persönliche Voraussetzungen (1) Bezugsberechtigt sind Personen, die 1. ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Steiermark haben und 2. zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und sich seit mindestens fünf …
Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2026
Kundmachung · Salzburg
§ 1
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2026 beträgt 2,15 %.
Landesverwaltungsabgabenverordnung 2026
Verordnung · Kärnten
§ 1 § 1Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt a) das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung, soweit es sich nicht um Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde handelt (Landesverwaltungsabgaben), sowie b) die Art der Einhebung von Landesverwaltungs…
§ 2 § 2Ausmaß der Landesverwaltungsabgaben
§ 2 Ausmaß der Landesverwaltungsabgaben (1) Für das Ausmaß der gemäß § 1 Abs. 1 lit. a K-LVAG von den Parteien zu entrichtenden Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung gilt der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif. (2) Eine im Allgemeinen Teil …
§ 3 § 3Arten der Einhebung
§ 3 Arten der Einhebung (1) Die Verwaltungsabgaben sind entweder a) in bar oder b) im bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuheben. (2) Die Verwaltungsabgaben sind entweder durch Barzahlung, Einzahlung mit Erlagschein, Banküberweisung oder Bankeinzugsermächtigung zu entrichten. Darüber hinaus ist die…
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Götzis
Verordnung · Vorarlberg
Anl. 1
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bürs
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1
§ 1 (1) Im Bereich der Liegenschaften GST-NRN 1532/1 und 1532/3, alle GB Bürs, wird die Widmung einer besonderen Fläche für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 11.946 m², hievon höchstens 7.794 m² Verkaufsfläche für sonstige Waren, wobei das zulässige…
§ 2 § 2
§ 2 Die Verordnung über die Anpassung von Landesraumplänen für Einkaufszentren, LGBl.Nr. 50/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 10/2008, Nr. 57/2008, Nr. 62/2008, Nr. 52/2009, Nr. 72/2009 und Nr. 33/2010, wird wie folgt geändert: a) im § 1 entfällt die lit. d; die bisherigen lit. e bis j werden als lit.…
Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltprüfung ausgenommen sind
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1*)Landesraumpläne
§ 1*) Landesraumpläne Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltprüfung sind nicht erforderlich bei Änderungen von a) Landesraumplänen über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren, mit denen das Höchstausmaß der Verkaufsflächen um bis zu 300 m² verändert wir…
§ 2 § 2*)Räumlicher Entwicklungsplan
§ 2*) Räumlicher Entwicklungsplan Die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 gelten bei der Änderung eines räumlichen Entwicklungsplanes sinngemäß. *) Fassung LGBl.Nr. 11/2019
§ 3 § 3*)Flächenwidmungspläne
§ 3*) Flächenwidmungspläne (1) Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltprüfung sind jedenfalls nicht erforderlich bei a) Widmungen, die ausschließlich der Anpassung des Flächenwidmungsplanes an einen rechtmäßigen Baubestand dienen; b) Widmungen, sofern im Vergleich zur bisherigen Widmung …
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis
Verordnung · Vorarlberg
Anl. 1
Jagdgesetz
JG. · Landesgesetz · Vorarlberg
§ 1
1. Abschnitt Allgemeines § 1 Geltungsbereich (1) Die Jagd ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes auszuüben. (2) Dieses Gesetz gilt auch für den Bodensee, soweit dort Hoheitsrechte des Landes ausgeübt werden können.
§ 2
§ 2 Inhalt und Ausübung des Jagdrechts (1) Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen. (2) Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur insoweit verfügen, als seine…
§ 3
§ 3*) Grundsätze für die Ausübung des Jagdrechts Das Jagdrecht ist so auszuüben, dass a) die im öffentlichen Interesse gelegenen günstigen Wirkungen des Waldes in ihrer Vielfalt unter besonderer Beachtung der Schutzwirkung nicht geschmälert und insbesondere waldgefährdende Wildschäden (§ 49 Abs. …