Landesrecht
Ins Landesrecht fallen Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen, die für ein jeweiliges Bundesland gelten. Dies unterscheidet es vom Bundesrecht, welches Österreichweit gilt.
Bauordnung für Wien
BO für Wien · Landesgesetz · Wien
Art. 1
(1) An die Stelle der Landesgesetze vom 17. Jänner 1883, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 35, vom 26. Dezember 1890, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 48, vom 17. Juni 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 547, vom 4. November 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 808, und vom 9. Dezember 1927, L.G.Bl. für Wien Nr. 1 ex 1928, die, soweit diese…
Art. 2
(1) Die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalregulierungspläne bilden in ihrer Gesamtheit den ersten Flächenwidmungsplan (§ 4 dieser Bauordnung), die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalbaulinienpläne den ersten Bebauungsplan (§ 5 dieser Bauordnung). Für ihre Kundmac…
Art. 3
(1) Die Bestimmungen der §§ 11, 20, 58 und 74 der Bauordnung gelten auch für bereits vor Wirksamkeit dieses Gesetzes ergangene Bescheide, Abteilungs- und Baubewilligungen aber, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften noch nicht erloschen sind, jedoch nach den Bestimmungen dieser Bauordnung…
Straßenumlegungsverordnung Marktgemeinde Wagrain
Verordnung · Salzburg
§ 1 § 1
(1) Die L 214 Kleinarler Landesstraße wird im Ortsgebiet von Wagrain wie folgt umgelegt: Die neue Trasse der L 214 Kleinarler Straße beginnt bei dem neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 0,00 (neu), verläuft sodann westlich der Kleinarler Ache entlang des Grafenberges, sch…
§ 2 § 2
Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß § 1 gilt die bestehende L 214 Kleinarler Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 0,00 (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 0,36 (alt) als Landesstraße L aufgelassen.…
Anl. 1
…
Wiener Fördertransparenzgesetz
Landesgesetz · Wien
§ 1 Zielsetzungen
(1) Dieses Gesetz verfolgt die Zielsetzung, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Förderungen der Stadt Wien sicherzustellen. (2) Zu diesem Zweck werden Regelungen getroffen, um 1. über die Abwicklung von Förderungen der Stadt Wien zu informieren und dadurch ein transparentes Syst…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. „Förderungen“: Nicht rückzahlbare Geldzuwendungen, welche die Stadt Wien einer Fördernehmerin bzw. einem Fördernehmer auf Grundlage des § 88 Abs. 1 lit. p oder § 100 der Wiener Stadtverfassung – WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idgF aus öffentlichen Mitteln der Stad…
§ 3 Datenverarbeitung
Die Förderdienststellen sind als datenschutzrechtliche Verantwortliche berechtigt, die für die Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten der Förderwerberin/Fördernehmerin bzw. des Förderwerbers/Fördernehmers …
Wiener Landwirtschaftskammergesetz
Landesgesetz · Wien
§ 1 Allgemeines
(1) Zur Vertretung und Förderung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft in Wien und der in ihr selbständig Berufstätigen wird die Landwirtschaftskammer für Wien errichtet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat das Recht, Vermögen zu erwerben, zu besitzen und darüber zu verf…
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
Die Land- und Forstwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes umfaßt alle Zweige der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung und ihre Nebenbetriebe, soweit diese in der Hauptsache die Verarbeitung der eigenen Erzeugnisse zum Gegenstand haben (§ 2 Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194), fern…
§ 3 Persönlicher Wirkungskreis der Landwirtschaftskammer
(1) Der persönliche Wirkungskreis der Landwirtschaftskammer erstreckt sich auf folgende physische und juristische Personen sowie sonstige rechtsfähige Personenmehrheiten (Kammerzugehörige): a) Die Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, in Wien gelegener Grundflächen ohne Rücksicht auf …
Wiener Stadtverfassung
WStV · Kundmachung · Wien
§ 1 § 1
(1) Die Bundeshauptstadt Wien ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie ist eine Stadt mit eigenem Statut; neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung hat sie auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. (2) Die Verfassung des Bundeslandes Wien ist im Zweiten Hauptstück enth…
§ 2 § 2
Die Gemeinde Wien umfaßt das Gebiet, das durch § 2 des Gebietsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1946, LGBl. für Wien Nr. 14/1954, umgrenzt wird.…
§ 3 Einteilung in Bezirke
(1) Dieses Gebiet ist zu Zwecken der Verwaltung in Bezirke eingeteilt. (2) Diese Bezirke sind: 1. Bezirk: Innere Stadt, 2. Bezirk: Leopoldstadt, 3. Bezirk: Landstraße, 4. Bezirk: Wieden, 5. Bezirk: Margareten, 6. Bezirk: Mariahilf, 7. Bezirk: Neubau, 8. Bezirk: Josefstadt, 9. Bezirk: Alsergrund, 1…
Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz
Oö. LVBG · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Ziel
(1) Ziel dieses Landesgesetzes ist es, durch einheitliche und objektive Gestaltung von Dienstverhältnissen sowie durch angemessene und leistungsorientierte Entlohnung geeignete Bedienstete für den Landesdienst zu gewinnen und zu erhalten. (2) Bei der Auslegung dieses Landesgesetzes ist auf Art. 21 …
§ 2 § 2Anwendungsbereich
(1) Dieses Landesgesetz ist, soweit nicht die Absätze 2 und 3 etwas anderes bestimmen, auf Bedienstete anzuwenden, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehen. Sie werden im folgenden als Vertragsbedienstete bezeichnet. (2) Dieses Landesgesetz ist, sofern in den e…
§ 3 § 3Aufnahme
(1) Als Vertragsbedienstete dürfen nur Personen aufgenommen werden, bei denen nachstehende Voraussetzungen zutreffen: 1. die österreichische Staatsbürgerschaft, 2. die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit, 3. die persönliche, insbesondere gesundheitliche, u…
Statut für die Stadt Wels 1992
StW 1992 · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Rechtliche Stellung der Stadt
(1) Die Stadt Wels ist eine Stadt mit eigenem Statut. (2) Die Stadt ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. (3) Die Stadt ist selbständiger Wirtschafts…
§ 2 § 2Stadtgebiet
(1) Das Stadtgebiet besteht aus den Katastralgemeinden Lichtenegg, Obereisenfeld, Pernau, Puchberg, Untereisenfeld und Wels. Auf Änderungen in den Grenzen des Stadtgebietes sind die Bestimmungen der §§ 6 und 7 sowie des § 12 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 sinngemäß anzuwenden. (2) (Verfassung…
§ 3 § 3Farben, Wappen und Siegel der Stadt
(1) Die Farben der Stadt sind grün-rot. (2) Das Wappen der Stadt zeigt in blau als Grundfarbe auf grünem, gewelltem Grund im silbernen, zweitürmigen, gezinnten Torbau, das durchbrochene Rundbogentor mit hochgezogenem, goldenem Fallgitter, die Türme mit je drei schwarz geöffneten Fenstern, eines übe…
Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
S.GVG 2023 · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
(1) Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken unterliegt den Bestimmungen dieses Abschnitts. (2) Ziel der Bestimmungen dieses Abschnitts ist die Erhaltung, Stärkung oder Schaffung von leistungsfähigen, wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtsch…
§ 2 Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
(1) Als land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke im Sinn dieses Gesetzes gelten 1. Grundstücke oder Teile davon, a) die überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden oder überwiegend einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen, b) die noch vor 20 Jahren überwiegend land- od…
§ 3 Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle
(1) Als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinn dieses Gesetzes gilt jede selbständige Wirtschaftseinheit, die es dessen Bewirtschafter ermöglicht, nachhaltig und dauerhaft im Sinn des § 4 Abs 1 Z 1 lit a bis c tätig zu sein. (2) Als Hofstelle gilt ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude oder ein…
Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
ROG 2009 · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Raumordnung
(1) Raumordnung im Sinn dieses Gesetzes ist die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrec…
§ 2 Raumordnungsziele und -grundsätze
(1) Die Raumordnung hat folgende Ziele zu verfolgen: 1. Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern. 2. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die …
§ 3 Abwägungsgebot
Bei Planungen auf Grund dieses Gesetzes sind Abwägungen vorzunehmen, in deren Rahmen die relevanten Raumordnungsgrundsätze zu beachten, die verfolgten Ziele darzustellen und die Wirkungen der Planungen auf den Raum mit ihren Vorteilen und allfälligen Nachteilen zu beurteilen sind.…
Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
S.GBG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Zielsetzung
Dieses Gesetz dient folgenden Zielen: 1. jede Diskriminierung von Personen auf Grund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung zu vermeiden; 1a. jede Diskriminierung von Eltern oder pflegenden Angehörigen auf Grund der Beantragung …
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, soweit in den §§ 28 und 29 nicht anderes bestimmt ist, für: 1. Personen, die in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Stadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband stehen oder die Ansprüche gemäß § 4 Z 2 bis 7 iVm den §§ 13 b…
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Dienststellen im Sinn dieses Gesetzes sind die Behörden, Ämter, Verwaltungsstellen, Anstalten und Betriebe, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen. Als Dienststellen gelten jedenfalls: 1. im Landesdienst: die in der Geschäftseinteilu…
Wiener Parteienförderungsgesetz 2013
Wr. PartFG · Landesgesetz · Wien
Art. 1
Die Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 – Wr. PartFG) wird wie folgt geregelt:…
Art. 1 § 1 § 1
Das Land als Träger von Privatrechten fördert die Tätigkeit der politischen Parteien bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Wien nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes.…
Art. 1 § 2 § 2
Als Förderwerberinnen bzw. Fördernehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes gelten dauernd organisierte Verbindungen gemäß § 1 Parteiengesetz 2012 – PartG, BGBl. I Nr. 56/2012 in der Fassung BGBl. I Nr. 125/2022, welche 1. im Wiener Landtag/Gemeinderat, 2. in den Bezirksvertretungen vertreten sind. Im Fo…
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Landesgesetz · Wien
Art. 1 § 1 Ziel
Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs in Wien ist beim Amt der Landesregierung eine Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft einzurichten.…
Art. 1 § 2 Aufgaben
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft hat folgende Aufgaben: 1. Behandlung von Beschwerden von Personen oder deren Angehörigen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereiches in Wien, 2. Aufklärung von Mängeln oder Missständen insbesondere im Rahmen der Unte…
Art. 1 § 3 Prüfbefugnisse
(1) Wird die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft mit Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs in Wien im Rahmen der Landes- oder Gemeindeverwaltung befasst (insbesondere Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheime, Rettung und Krankenbeförderung, Angebote und Dienste …
Wiener Antidiskriminierungsgesetz
Landesgesetz · Wien
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für folgende Angelegenheiten des Landes und der Gemeinde, sofern diese Angelegenheiten in die Regelungskompetenz des Landes fallen: 1 Soziales; 2. Gesundheit; 3. Bildung; 4. Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkei…
§ 2 Verbot der Diskriminierung
(1) Im Geltungsbereich (§ 1) dieses Gesetzes ist jede 1. unmittelbare Diskriminierung (§ 3 Abs. 1), 2. mittelbare Diskriminierung (§ 3 Abs. 2) und 3. Belästigung (§ 3 Abs. 3) von natürlichen Personen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des …
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund eines in § 2 Abs. 1 genannten Merkmals in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person, auf die dieses Merkmal nicht zutrifft, zugetroffen hat oder zutreffen würde, benachteiligt wird. (2) Eine mittelbare D…
Gesetz über Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur
DDSG-Gesetz · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 § 1
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden allgemein Anwendung, soweit es sich beim Gegenstand der Information nicht um Umweltinformationen im Sinn des § 25 des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes handelt.…
§ 2 Auskunftspflicht
(1) Die Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches jeder Person Auskünfte zu erteilen, soweit dem eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nicht entgegensteht. (2) Auskünfte…
§ 3 Auskunftsbegehren
(1) Auskunftsbegehren können mündlich, telefonisch, telegraphisch, schriftlich oder fernschriftlich gestellt werden. (2) Dem Auskunftswerber kann die schriftliche Ausführung eines mündlich oder telefonisch angebrachten Auskunftsbegehrens oder die Verbesserung eines schriftlichen Auskunftsbegehrens …
Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000
LWK-G · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Berufsvertretung als Körperschaftdes öffentlichen Rechts
(1) (Verfassungsbestimmung) Zur Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg besteht die “Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg”, im Folgenden kurz Landwirtschaftskammer genannt, mit dem Sitz in der Stadt Salzburg. Sie hat das Recht auf Selbstve…
§ 1a Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Gesetz oder in einer auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Personenbezogene Bezeichnungen sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in einer für …
§ 2 Ziele der Landwirtschaftskammer
Ziele der Tätigkeit der Landwirtschaftskammer sind insbesondere: 1. eine ökologische, kreislauforientierte und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft; 2. eine leistungsfähige, marktorientierte und innovative Land- und Forstwirtschaft, die ein entsprechendes Einkommen der in der Land- und Forstwi…
Magistrats-Personalvertretungsgesetz
Mag-PVG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung der Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg. (2) Bedienstete im Sinn dieses Gesetzes sind Personen, auf die das Magistrats-Bedienstetengesetz Anwendung findet (§ 1 des Magistrats-Bedienstetengesetzes), und Lehrlinge.…
§ 2
Aufgaben der Personalvertretung § 2 (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, d…
§ 3
Schutz der Rechte der Bediensteten § 3 (1) Die Bediensteten dürfen in der Ausübung ihrer Rechte in der Dienststellenversammlung sowie in der Wahlwerbung und in ihrem aktiven und passivem Wahlrecht zu den Organen der Personalvertretung nicht eingeschränkt und wegen Ausübung dieser Rechte bzw Tä…
Salzburger Teilhabegesetz
S.THG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Zielsetzung
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg durch Hilfeleistungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. (2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind so auszulegen, dass sie in die Zuständigkeiten des Bundes nicht eingreifen.…
§ 2 Menschen mit Behinderungen
(1) Menschen mit Behinderungen im Sinn dieses Gesetzes sind Personen mit wesentlichen Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Funktionen, Sinnesfunktionen, kognitiven Fähigkeiten oder psychischen Gesundheit, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am…
§ 3 Hilfeleistungen
(1) Als Hilfeleistungen nach diesem Gesetz kommen in Betracht: 1. die Hilfe zur Teilhabe, 2. soziale Dienste. (2) Auf die Hilfe zur Teilhabe besteht ein Rechtsanspruch. Kein Rechtsanspruch besteht auf eine bestimmte Maßnahme, Art oder Einrichtung der Hilfe zur Teilhabe sowie auf soziale Dienste.…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Landesgesetz · Salzburg
Art. 3a
(1) Auf Magistrats- oder Gemeindebeamte, die vor dem 1. April 1946 geboren worden sind, bleibt die vor dem 1. April 2001 geltende Rechtslage mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass der Beamte seine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bereits mit Ablauf des Monats bewirken kann, in dem er sein…
Art. 5
(1) Art I, III, IIIa und IV treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft. Die im Art I Z 6 §§ 16 ff für die Bezüge der Gemeindebeamten der Höhe nach festgelegten Beträge gelten rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Jänner 2000. Auch die Übernahme der Besoldungs…
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, auf alle Bediensteten einer Gemeinde des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Die vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfassten Per…
Salzburger Pflanzengesundheitsgesetz 2025
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Mit diesem Gesetz werden Begleitmaßnahmen zur Durchführung folgender Verordnungen der Europäischen Union festgelegt, soweit diese in die Zuständigkeit des Landes zur Regelung der Pflanzengesundheit (Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen) fallen: 1. Verordnung (EU) 2016/2031 des Eu…
§ 2 Zuständigkeiten
(1) Die Vollziehung der sich aus der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen ergebenden Aufgaben fällt in die Zuständigkeit folgender Behörden: 1. in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde zur Vollziehung der Ar…
§ 3 Amtliche Stellen, Kontrollorgane
(1) Die Amtlichen Stellen im Sinn des § 2 Abs 1 Pflanzenschutzgesetz 2018 sowie der Pflanzenschutzdienst des Landes Salzburg, das sind die Landesregierung, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Pflanzenschutzstelle und die natürlichen und juristischen Personen, denen Aufgaben gemäß § 2 Abs 4 übertrage…
Salzburger Tierzuchtverordnung 2025
S.TZV 2025 · Verordnung · Salzburg
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Verordnung dient der Durchführung der Vorschriften des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2021 – S.TZG 2021 einschließlich der damit durchgeführten und umgesetzten Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Tierzucht. Von dieser Verordnung nicht erfasst sind die Fö…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Verordnung gelten als 1. eigene Zuchtpopulation eines anerkannten Zuchtverbandes oder Zuchtunternehmens: die in ihrem Zuchtbuch oder Zuchtregister eingetragenen oder vermerkten Tiere; 2. Nichtzuchttiere: Tiere gemäß Art 2 Z 1 der Verordnung (EU) 2016/1012, die keine Zuchttiere sind; …
§ 3 Zuchtpopulation einer Rasse
(1) Der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen hat zum Nachweis der Erfüllung der Vorgabe gemäß Anhang I Teil 1 Abschnitt A Z 4 der Verordnung (EU) 2016/1012 unter Beachtung der Festlegungen im Zuchtprogramm seine zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegende und im Fall der Anerkennung als Zuchtverb…
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart, Aufhebung
Verordnung · Burgenland
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart vom 17.12.2024, Zahl: A-2024-1190-00318, mit der eine Friedhofsordnung für Oberwart und St. Martin verordnet wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kr…
Ladenöffnungszeiten in Parndorf am 20. August 2025
Verordnung · Burgenland
§ 1
Am 20. August 2025 dürfen alle Verkaufsstellen, die zum McArthurGlen Designer Outlet Parndorf gehören und am oder in der Nähe von dessen Standort an der Adresse Designer Outlet Straße 1, 7111 Parndorf auf den Liegenschaften Grst. Nr. 2385/27, 2385/29, 2385/32, 2385/34, 2385/36, 2385/38, 2385/67 lieg…
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 20. August 2025 außer Kraft.…
Landesweite Bau-Delegierungsverordnung
BauDelV · Verordnung · Salzburg
§ 1 Übertragung
(1) Auf Antrag der in den Tabellen der Anlage jeweils auf der linken Spalte genannten Gemeinde eines politischen Bezirks werden die in der mittleren Spalte bestimmten Angelegenheiten aus § 2 auf die in der rechten Spalte angeführte staatliche Behörde übertragen. (2) Bei einer Mischnutzung gilt die …
§ 2 Angelegenheiten
Als einzelne Angelegenheiten werden bestimmt: 1. in Bezug auf Bauplatzerklärungen: a) die Bauplatzerklärung (Abschnitt II des Bebauungsgrundlagengesetzes); b) die Bauplatzerklärung in jenen Fällen, in denen der Bauplatz einem Bau für eine Betriebsanlage, die gemäß § 74 Abs 2 Gewerbeordnung 1994 ein…
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk Hallein – Tennengau, LGBl Nr 85/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 45/2018; 2. die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Hallei…
Burgenländisches Aufsichtsorgangesetz
Bgld. AOG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Aufsichtsorgane im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die Überwachungstätigkeiten ausüben. (2) Aufsichtsorgane können nur bestellt werden, wenn in Landes- oder Bundesgesetzen die Überwachung durch besondere Organe vorgesehen ist. (3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten nur insoweit, als …
§ 2 Bestellung
(1) Die Bestellung bzw. Bestätigung der Aufsichtsorgane erfolgt durch die jeweilige Behörde. Es dürfen nur Personen bestellt werden, die die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß § 3 sowie § 4 erfüllen. Die Bestellung kann nur auf Antrag oder mit Zustimmung der zu bestellenden Person erf…
§ 3 Persönliche Voraussetzungen
(1) Zum Aufsichtsorgan bestellt werden können Personen, die 1. volljährig sind, 2. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und 3. für die Ausübung der Tätigkeit die erforderliche geistige, und körperliche Eignung aufweisen sowie 4. die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen. (2) Als …
Burgenländisches Sozialeinrichtungsgesetz 2023
Bgld. SEG 2023 · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Ziele und Grundsätze
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Betrieb von Sozialeinrichtungen derart zu regeln, dass die Menschenwürde von Personen mit vorwiegend Pflege- oder Betreuungsbedarf und Menschen mit Behinderungen geschützt, ihre körperliche, geistige und seelische Gesundheit erhalten und gefördert, ihren Interess…
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Bewilligung, den Betrieb und die Organisation von folgenden Sozialeinrichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen mit vorwiegend Pflege- oder Betreuungsbedarf und Menschen mit Behinderungen im Burgenland: 1. Altenwohn- und Pflegeheimen, 2. Seniorentageszentren, 3. E…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Landesgesetzes bedeuten: 1. Altenwohn- und Pflegeheime: Stationäre Einrichtungen zur dauernden oder vorübergehenden ganztägigen Unterbringung, Pflege, Betreuung und Unterstützung von Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf. 2. Seniorentageszentren: Teilstationäre Einrichtungen zu…
Burgenländisches Hinweisgeberschutzgesetz
Bgld. HSchG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Gegenstand
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Einrichtung von Hinweisgebersystemen im Kompetenzbereich des Landes für Hinweise auf Verstöße gegen die in § 3 definierten Rechtsbereiche sowie der Schutz von Hinweisgebern bei Meldungen von Verstößen. (2) Dieses Gesetz regelt 1. die Einrichtung von Hinweisgebersy…
§ 2 Persönlicher Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Hinweisgeber, die aufgrund einer beruflichen Verbindung zu einem Rechtsträger des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts Informationen über Verstöße in den Rechtsbereichen nach § 3 erlangt haben und diese an ein Hinweisgebersystem nach § 1 Abs. 2 Z 1 oder 2 melden. (2)…
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Meldung von Verstößen gegen Landesrecht sowie von Verstößen gegen Unionsrecht und zu dessen Umsetzung ergangene Vorschriften, soweit diese in den Anwendungsbereich der im Anhang der Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht mel…
Salzburger Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz
S.LAOG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Organisation folgender Organe des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft: 1. Land- und Forstwirtschaftsinspektion, 2. Obereinigungskommission, 3. Land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle, 4. Gleichbehandlungskommission und 5. Anwältin oder Anwalt für Gleich…
§ 2 Einrichtung
(1) Beim Amt der Landesregierung wird eine Land- und Forstwirtschaftsinspektion eingerichtet. (2) Als Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion dürfen nur Personen bestellt werden, die neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst entsprechende Kenntnisse u…
§ 3 Einrichtung und Zusammensetzung
(1) Beim Amt der Landesregierung wird eine Obereinigungskommission eingerichtet. (2) Der Obereinigungskommission gehören als Mitglieder an: 1. die oder der Vorsitzende und 2. vier weitere Mitglieder. (3) Die oder der Vorsitzende wird von der Landesregierung aus dem Kreis der rechtskundigen Bedien…
Oö. Hundehaltegesetz 2024
Oö. HHG 2024 · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Allgemeines
(1) Dieses Landesgesetz bezweckt die Vermeidung von Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde sowie einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden. (2) Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeutet: 1. Hundehalterin oder Hundehalter: eine natürliche Per…
§ 2 § 2Meldepflicht; Oö. Hunderegister; Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Werktagen zu melden. Die Meldung hat zu enthalten: 1. Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters; 2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Al…
§ 3 § 3Allgemeine Anforderungen
(1) Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden (§ 4 Abs. 1) verfügen und psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen gemäß Abs. 3 nachzukommen. Dies gilt nicht für das Halten von…
Burgenländisches Archivgesetz
Bgld. ArchivG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Archivierung und Nutzung von Archivgut, das sich im Eigentum des Landes befindet oder von diesem verwahrt wird, sowie von Archivgut, das sich im Eigentum von Gemeinden oder Gemeindeverbänden befindet oder von diesen verwahrt wird. (2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes ge…
§ 2 Grundsätze der Archivierung
(1) Gegenstand der Archivierung sind archivwürdige Unterlagen des Landes und der Gemeinden sowie Gemeindeverbände und solche, die das Burgenland betreffen. (2) Das Archivieren (§ 3 Z 2) hat insbesondere die Aufgabe, zur Wahrung der Rechtssicherheit beizutragen und die Verwaltungsführung zu unterstü…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. Landesarchiv: jene Organisationseinheit des Amtes der Landesregierung, der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung und innerorganisatorischer Verfügungen die Archivierung von Archivgut obliegt; 2. Archivierung: das Erfassen, Bewerten, Überneh…
Oö. Jagdgesetz 2024
Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Geltungsbereich
(1) Die Jagd ist nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes auszuüben. (2) Diesem Landesgesetz unterliegen nicht: 1. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen; 2. Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, die in Umsetzung…
§ 2 § 2Grundsätze des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. (2) Die Jagd als Teil der Landeskultur ist in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit unter Bedachtnahme auf die Interessen einer geordneten und planmäßigen Jagdwirtschaft auszuübe…
§ 3 § 3Jagdjahr; Jagdperiode
(1) Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März. (2) Die Jagdperiode beträgt in Gemeinden mit überwiegendem Rotwildbestand neun Jahre, im Übrigen sechs Jahre. (3) Abweichend von Abs. 2 kann die Bezirksverwaltungsbehörde für den Fall, dass in einer Gemeinde zwei oder mehrere Jagdgebiete …
Oö. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 2024
Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Allgemeines
(1) Die Aufgaben von Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamten dürfen nur Personen wahrnehmen, die die in diesem Landesgesetz vorgesehene Dienstprüfung erfolgreich abgelegt haben (§ 3 Abs. 3 Personenstandsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018). (2) Für…
§ 2 § 2Prüfungskommission
(1) Die Dienstprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung einzurichtenden Prüfungskommission abzulegen, die aus einer bzw. einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Für den Fall der Verhinderung ist gleichzeitig die erforderliche Anzahl von Ersatzmitgliedern zu bestellen. …
§ 3 § 3Zulassung zur Dienstprüfung
(1) Die Dienstprüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Die Termine für die Dienstprüfungen sind jährlich im Vorhinein von der bzw. dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. (2) Zur Dienstprüfung sind nur Organe oder Bedienstete von Gem…
Salzburger Nächtigungsabgabengesetz
SNAG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Gegenstand der Abgaben
(1) Das Land Salzburg erhebt im Landesgebiet eine allgemeine Nächtigungsabgabe samt Mobilitätsbeitrag und eine besondere Nächtigungsabgabe. (2) In den Kurbezirken (§ 17 Abs 1 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997 – HKG 1997) der Kurorte Bad Gastein und Bad Hofgastein erhebt das Land Salz…
§ 2 § 2
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 71/2022)…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Gesetzes gelten als: 1. Unterkunft: ein Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, oder eine baulich in sich abgeschlossene Gruppe von solchen Räumen; 2. dem dauernden Wohnbedarf dienende Unterkunft: eine Unterkunft, in der der Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs 7 Meldegesetz 1991 beg…
Salzburger Landessportgesetz 2018
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Grundsätze und Ziele
(1) Sport nimmt auf Grund seiner positiven Wirkung auf die Erhaltung der Gesundheit, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Gemeinschaften einen besonderen Stellenwert im Leben der Menschen und in der Gesellschaft ein. Daher ist es das zentrale Ziel dieses Gesetzes, allen Menschen…
§ 2 Maßnahmen
(1) Das Land Salzburg ist als Träger von Privatrechten verpflichtet, den im Sinn des § 1 im Interesse der Gemeinschaft gelegenen und nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport angemessen zu fördern. (2) Die Förderungsmaßnahmen des Landes sind mit solchen des Bundes und der Gemeinden abzustimmen. Auch auf…
§ 3 Förderungsgegenstände
(1) Förderungswürdig sind für das Land Salzburg und die Landessportorganisation Salzburg insbesondere: a) die Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen; b) die Errichtung und Erhaltung von Ausbildungs- und Leistungszentren für den Spitzensport; c) Dachverbände, Sportfachverbände und Sportfachvertre…
Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021
Oö. GBG 2021 · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Anwendungsbereich
(1) Dieses Landesgesetz gilt für 1. Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Ausbildungs- oder Lehrverhältnis zum Land Oberösterreich, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen, 2. Personen, die sich um Aufnahme in ein solch…
§ 2 § 2Begriffsbestimmungen
(1) Dienststellen sind die Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen sowie die Anstalten und Betriebe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen sowie der Oberösterreichische Landesrechnung…
§ 3 § 3Gleichstellung
(1) Ziel des 2. und 3. Abschnitts ist die Gleichstellung der Geschlechter. Zur Gleichstellung gehört auch die sprachliche Gleichbehandlung, wobei wenn möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden sind. (2) Auf Grund des Geschlechts darf im Zusammenhang mit einem Dienst-, Ausbildungs- ode…
Oö. Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz
Oö. LAOG · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Einrichtung von Organen
Zur Vollziehung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft werden folgende Organe eingerichtet: 1. die Land- und Forstwirtschaftsinspektion; 2. die Obereinigungskommission; 3. die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle; 4. die Gleichbehandlungskommission; 5. die bzw. der Gleichbe…
§ 2 § 2Einrichtung, Bestellung
(1) Beim Amt der Oö. Landesregierung ist die Land- und Forstwirtschaftsinspektion einzurichten. (2) Als Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion dürfen nur Personen bestellt werden, die neben den Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst entsprechende Kenntnisse und praktis…
§ 3 § 3Einrichtung, Zusammensetzung
(1) Beim Amt der Oö. Landesregierung ist die Obereinigungskommission einzurichten. Sie besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und acht weiteren Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern. (2) Die bzw. der Vorsitzende und ihre bzw. seine Stellvertre…
Salzburger Objektivierungsgesetz 2017
S.OG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Zielsetzung
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Auswahlverfahren 1. für die Bestellung von Führungskräften im Landesdienst; 2. für die Aufnahme in den Landesdienst und 3. für die Aufnahme in ein Lehrverhältnis zum Land zum Zweck der Bestellung oder Aufnahme der jeweils bestqualifizierten Bewerberin oder des j…
§ 2 Pflichten der mitwirkenden Personen
(1) Alle im Auswahlverfahren mitwirkenden Personen haben ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteilich wahrzunehmen. Die Bewerbungen und die Auswahlverfahren sind vertraulich zu behandeln. Über sie dürfen – abgesehen von verpflichtenden Mitteilungen – nur jene Auskünfte erteilt werden, die gesetzlich …
§ 3 Ausschreibung
(1) Jeder Bestellung einer Führungskraft hat eine Ausschreibung voranzugehen. Als Führungskräfte gelten alle Personen, die eine in den Organisationsvorschriften des Landes ausgewiesene Einheit mit Personalverantwortung leiten. Im Verwaltungsbereich gelten als Führungskraft jene Positionen, die der M…
Salzburger Motorschlittengesetz 2016
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Betrieb von Motorschlitten
(1) Dieses Gesetz findet auf den Betrieb von Motorschlitten außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr Anwendung. Als Motorschlitten im Sinn dieses Gesetzes gelten Fahrzeuge, die zum Befahren der Schneedecke bestimmt sind, durch Motoren angetrieben werden und nicht an Leitungen gebunden sind. (…
§ 2 In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz vom 5. Juli 1972 über den Betrieb von Motorschlitten, LGBl Nr 90/1972, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, und die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Okt…
Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
Bgld. KJHG · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 § 1
(1) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Hierbei gelten die Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993 in der Fassung der Kundmachung BGBl. III Nr. …
§ 2 Ziele der Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe hat folgende Ziele zu verfolgen: 1. Bildung eines allgemeinen Bewusstseins für Grundsätze und Methoden förderlicher Pflege und Erziehung; 2. Stärkung der Erziehungskraft der Familien und Förderung des Bewusstseins der Eltern für ihre Aufgaben; 3. Förderung einer angemess…
§ 3 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Unter Zugrundelegung der Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993, in der Fassung BGBl. III Nr. 16/2003, sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nachstehende Aufgaben im Sinne des Kindeswohls im erforderlichen Ausmaß und nach fachlich anerkannten Standards zu bes…
Oö. Tourismusgesetz 2018
Oö. TG 2018 · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 § 1Ziel; Landes-Tourismusstrategie
(1) Ziel dieses Landesgesetzes ist es, zur Förderung des Tourismus in Oberösterreich geeignete Tourismusorganisationen zu errichten, für deren Finanzierung und gemeinsame strategische Ausrichtung zu sorgen und Regelungen über die Einhebung von Abgaben auf dem Gebiet des Tourismus zu schaffen. (2) D…
§ 2 § 2Tourismusbericht
Die Landesregierung hat dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Tourismus in Oberösterreich zu erstatten. Der Bericht ist bis spätestens 31. Mai des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.…
§ 3 § 3Einrichtung und Aufgaben der Landes-Tourismusorganisation
(1) Die Landes-Tourismusorganisation (LTO) wird mit der Bezeichnung „Oberösterreich Tourismus“ errichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit; sie ist berechtigt, das oberösterreichische Landeswappen zu führen. (2) Die LTO hat in Wahrnehmung der touristisc…
Burgenländisches Gemeindesanitätsgesetz 2013
Bgld. GemSanG 2013 · Landesgesetz · Burgenland
§ 1 Organisation des Gemeindesanitätsdienstes
Die Gemeinden haben für den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu sorgen. Der Gemeindesanitätsdienst ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 so aufzubauen, dass die Gemeinden die ihnen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlic…
§ 2 Gemeindeärztinnen und Gemeindeärzte
(1) Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass ihr zur Besorgung ihrer im § 1 angeführten Aufgaben sowie für vergleichbare Aufgaben, die sie als Träger von Privatrechten besorgt, eine Ärztin oder ein Arzt für Allgemeinmedizin zur Verfügung steht, die oder der in die Liste gemäß § 27 des Ärztegesetzes 19…
§ 3 Eigener Wirkungsbereich
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.…