Landesrecht
Ins Landesrecht fallen Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen, die für ein jeweiliges Bundesland gelten. Dies unterscheidet es vom Bundesrecht, welches Österreichweit gilt.
Bauordnung für Wien
BO für Wien · Landesgesetz · Wien
Art. 1 Bauordnung für Wien
(1) An die Stelle der Landesgesetze vom 17. Jänner 1883, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 35, vom 26. Dezember 1890, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 48, vom 17. Juni 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 547, vom 4. November 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 808, und vom 9. Dezember 1927, L.G.Bl. für Wien Nr. 1 ex 1928, die, soweit diese…
Art. 2 Bauordnung für Wien
(1) Die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalregulierungspläne bilden in ihrer Gesamtheit den ersten Flächenwidmungsplan (§ 4 dieser Bauordnung), die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalbaulinienpläne den ersten Bebauungsplan (§ 5 dieser Bauordnung). Für ihre Kundmac…
Art. 3 Bauordnung für Wien
(1) Die Bestimmungen der §§ 11, 20, 58 und 74 der Bauordnung gelten auch für bereits vor Wirksamkeit dieses Gesetzes ergangene Bescheide, Abteilungs- und Baubewilligungen aber, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften noch nicht erloschen sind, jedoch nach den Bestimmungen dieser Bauordnung…
Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 – StGFG 2017
StGFG 2017 · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Fondskrankenanstalten: die im Art. 24 Abs. 3 und 4 der Vereinbarung OFG festgelegten Krankenanstalten; 2. Public Health: Schaffung von gesellschaftlichen Bedingungen, Umweltbedingungen und Bedingungen einer bedarfsgerechten so…
§ 2 Weiterführung des Gesundheitsfonds Steiermark
Der Gesundheitsfonds Steiermark (Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2013, LGBl. Nr. 105/2013 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2014) wird als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Graz weitergeführt (im Folgenden: der Fonds).
§ 3 Aufgaben des Fonds
(1) Der Fonds hat die in den Vereinbarungen OFG und ZG festgelegten Aufgaben sowie sonstige Aufgaben, die dem Fonds durch Landesgesetz übertragen werden, wahrzunehmen. Er hat im Rahmen des Modells der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung insbesondere die Abgeltung der Leistungen der Fo…
Wettunternehmergesetz, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Geltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den gewerbsmäßigen Abschluss und die gewerbsmäßige Vermittlung von Wetten und die gewerbsmäßige Vermittlung von Wettkunden durch Wettunternehmer a) in Wettannahmestellen und b) im Internet, wenn der Ort, von dem aus der Wettunternehmer…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Wette ist die Verabredung eines Preises zwischen zwei oder mehreren Personen über den unbekannten Ausgang eines zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verabredung festgelegten Ereignisses oder über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis, wenn der Ausgang de…
§ 3 Verbotene Wetten
Im Rahmen der Tätigkeit als Wettunternehmer dürfen folgende Wetten nicht angeboten, abgeschlossen oder vermittelt werden: a) Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf das Endergebnis; b) Wetten, die nach dem allgemeinen sittlichen Empfinden die Menschenwürd…
Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
Stmk. L-DBR · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Anwendungsbereich
Hauptstück I Dienstrechtliche Bestimmungen I. Teil Allgemein (1) Dieses Gesetz regelt das Dienstrecht und Besoldungsrecht der Bediensteten, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark stehen. (2) Sofern in den einzelnen Bestimmungen dieses Ges…
§ 1a Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: § 21 Abs. 2, § 46 Abs. 1 Z 3, § 70 Abs. 4 Z 1 lit. c, § 74, § 2 Abs. 1 Z 9, § 149 Abs. 2, § 150 Abs. 1 Z 5, …
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten bzw. gilt als: 1. Dienstrecht: die Gesamtheit der Normen, die das Dienstverhältnis der öffentlichen Bediensteten regeln; 2. Besoldungsrecht: die Gesamtheit der Normen, die sich auf vermögensrechtliche Leistungen des Dienstgebers an seine Bediensteten aus dem Dien…
Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz, Tiroler
TVAG · Landesgesetz · Tirol
§ 1 Geltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt die Erhebung von: a) Ausgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabga…
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Bauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde. (2) Baulic…
§ 3 Abgabengegenstand
2. Abschnitt Ausgleichsabgabe für Abstellmöglichkeiten (1) Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben. (2) Die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist durch Verordnung d…
Steiermärkische Gemeindeordnung 1967
GemO · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Begriff und rechtliche Stellung
Erstes Hauptstück Die Gemeinde I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Das Land Steiermark gliedert sich in Gemeinden (Ortsgemeinden). Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und unbeschadet der Bestimmung des Abs. 4 zugleich Verwaltungssprengel. Jedes Grundstück…
§ 2 Namen der Gemeinden und Ortschaften
(1) Die Änderung des Namens einer Gemeinde oder einer Ortschaft bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der neue Name mit dem Namen einer anderen Gemeinde oder Ortschaft im Bundesgebiet gleichlautend oder diesem verwechselbar ähnlich ist. (2) Bei Ve…
§ 3 Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ oder „Marktgemeinde“
(1) Die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ kann den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl (§ 15 Abs. 2 und 2a) von mindestens 10.000 Einwohnern auf ihren Antrag durch Verordnung der Landesregierung verliehen werden, die sich wegen ihrer geschichtlichen Entwicklung und wegen ihrer aktuellen wirtschaftlichen und…
Waldordnung 2005, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Waldbetreuungsgebiete
I. Teil Forstorganisation 1. Abschnitt Waldbetreuung (1) Zur behördlichen Überwachung von Flächen im Sinne des I. Abschnittes des Forstgesetzes 1975, zur Sicherung der öffentlichen Interessen sowie zur Besorgung der Aufgaben der Förderung der Forstwirtschaft und der Beratung der Waldbewirtschaft…
§ 2 Ausnahme
Der Landeshauptmann hat Wälder eines Pflichtbetriebes (§ 113 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975) auf Antrag des Eigentümers mit Bescheid aus einem Waldbetreuungsgebiet auszuscheiden, wenn daraus kein Nachteil für die Besorgung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 zu erwarten ist. Liegen die Voraussetzungen nicht…
§ 3 Gemeindewaldaufseher, Bestellung
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag einer Gemeinde, die nach § 5 Abs. 1 und 2 einen Gemeindewaldaufseher anzustellen hat, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 eine geeignete Person (Abs. 2) mit Bescheid zu ihrem Hilfsorgan zu bestellen. (2) Nach Abs. 1 dürfen nur Personen bestellt wer…
Wasserversorgungsgesetz
WVG · Landesgesetz · Wien
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Zuleitung und Abgabe von Wasser aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Stadt Wien im Gemeindegebiet Wien.
§ 2 Anschlusszwang
Die Verpflichtung zum Anschluss von Bauwerken mit Aufenthaltsräumen an eine öffentliche Trinkwasserleitung (Anschlusszwang) richtet sich nach den Bestimmungen der Bauordnung für Wien vom 25. November 1929, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, in der geltenden Fassung.
§ 3 Anspruch auf Wasserlieferung
Jeder Wasserabnehmer bzw. jede Wasserabnehmerin, für den bzw. die ein Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Stadt Wien hergestellt wurde, hat nach Maßgabe der allgemeinen und örtlichen Versorgungslage Anspruch auf die Belieferung mit gesundheitlich einwandfreiem Wasser. Ein Ansp…
Hundeabgabegesetz
HAG · Landesgesetz · Wien
§ 1 Hundeabgabegesetz
Die Gemeinde wird ermächtigt, für das Halten von Wachhunden und Hunden, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Abgabe auszuschreiben.
§ 2 Hundeabgabegesetz
(1) Die Abgabe ist für jeden im Gebiet der Gemeinde gehaltenen Hund, der mehr als drei Monate alt ist, zu entrichten. (2) Abgabepflichtig ist der Hundehalter; Hundehalter ist jene Person, die im eigenen Namen darüber zu entscheiden hat, wie der Hund zu betreuen, zu verwahren oder zu beaufsichtigen …
§ 3 Hundeabgabegesetz
Wird von einem Hundehalter nur ein Hund gehalten, so darf die Abgabe für diesen Hund nicht höher als mit 72,67 Euro pro Kalenderjahr festgesetzt werden. Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so darf die Abgabe für den zweiten und jeden weiteren Hund nicht höher als mit 109 Euro pro Ka…
Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz 2010
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt Allgemeines Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. Leiche: Körper eines toten Menschen sowie eine tot- bzw. fehlgeborene menschliche Frucht. Teile von Leichen, wie insbesondere Körperteile, Skelette oder Aschenreste verbrannter Leichen, sind wie Leichen zu behandeln, sofern dieses Ges…
§ 2 Verpflichtung zur Totenbeschau
2. Abschnitt Totenbeschau Zur Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache ist jede Leiche vor der Bestattung der Beschau durch die zuständige Totenbeschauerin/den zuständigen Totenbeschauer zu unterziehen.
§ 3 Totenbeschauerin/Totenbeschauer
(1) Die Totenbeschau obliegt, soweit Abs. 4 nichts anderes bestimmt, den zur sachlichen Besorgung des Gemeindesanitätsdienstes heranzuziehenden Distriktärztinnen/Distriktsärzten bzw. den hiezu von der Landeshauptstadt Graz und den Gemeinden bestellten zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten …
Patientenentschädigungsgesetz
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Errichtung, Aufgabe und Organe des Patienten-Entschädigungsfonds
Für die Verwaltung und Zuerkennung der nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes von den Trägern der Krankenanstalten eingehobenen Patientenentschädigungsmittel wird ein Patienten-Entschädigungsfonds mit Rechtspersönlichkeit (im Folgenden Fonds genannt) eingerichtet, dessen…
§ 2 Mittel des Fonds
(1) Die Mittel des Fonds sind: 1. die von den Trägern der Krankenanstalten nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes eingehobenen Patientenentschädigungsmittel, 2. Rückflüsse aus Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz, 3. Erträge aus dem Fondsvermögen, 4. sonstige Zuw…
§ 3 Patientenentschädigung
(1) Eine Entschädigung nach diesem Gesetz kann nach Schäden gewährt werden, die durch die Behandlung in öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten entstanden sind und 1. bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist oder 2. bei denen eine Haftung des Rechtsträ…
Steiermärkisches Notifikationsgesetz 2017
StNotifG 2017 · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Gegenstand der Regelung
1. Abschnitt Allgemeines Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Erfüllung der in völkerrechtlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Vermeidung technischer Handelshemmnisse enthaltenen Verpflichtungen zur Notifikation technischer Vorschriften durch das Land Steiermark.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: 1. Erzeugnis : Alle Erzeugnisse, die gewerblich hergestellt werden, sowie alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich Fischprodukte. 2. Technische Spezifikation : Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Erzeugnis vors…
§ 3 Notifikationspflicht
2. Abschnitt Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Jeder Entwurf einer technischen Vorschrift ist dem Bund zwecks Übermittlung an die Europäische Kommission mitzuteilen (Notifikation). (2) Mit dem Entwurf der technischen Vorschrift…
NÖ Sozialhilfegesetz 2000
NÖ SHG · Landesgesetz · Niederösterreich
§ 1 Aufgabe
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Die Sozialhilfe hat jenen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
§ 2 Grundsätze
Bei der Leistung der Sozialhilfe sind folgende Grundsätze einzuhalten: 1. Die Hilfe ist nur so weit zu leisten, als der jeweilige Bedarf nicht durch eigene Mittel oder durch Leistungen Dritter tatsächlich gedeckt wird (Subsidiaritätsprinzip). 2. Die Hilfe ist nicht nur zur Beseitigung einer bestehe…
§ 3 Leistungen
(1) Die Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe bei stationärer Pflege 2. Hilfe in besonderen Lebenslagen 3. Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen 4. Förderungen 5. Soziale Dienste (Soziale Einrichtungen) (2) Die Hilfe erfolgt, so weit nichts anderes bestimmt ist, - durch Geld- bzw. Sachleistungen…
Verjährungsverzicht des Landes Tirol gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet auf zivilrechtliche Ansprüche Anwendung, die von Personen aufgrund der Behauptung, während ihrer Unterbringung in einem Heim (Abs. 2 und 3) Opfer von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt geworden zu sein, gegen das Land Tirol geltend gemacht werden. (2) Heim i…
§ 2 Ermächtigung zum Verzicht
(1) Wird ein zivilrechtlicher Anspruch gegen das Land Tirol im Sinn des § 1 geltend gemacht, so ist die Landesregierung ermächtigt, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung und auf den Einwand eines allfällig abgeschlossenen Pauschalvergleiches zu verzichten: a) die Un…
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Historische Landeskommission
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Einrichtung und Aufgaben
Das Land Steiermark errichtet eine Historische Landeskommission für die Steiermark (HLK). Diese hat die Aufgabe, die Erforschung der Geschichte der Steiermark in jeder Hinsicht zu fördern.
§ 2 Rechtspersönlichkeit, Organe, Wissenschaftliches Kollegium
(1) Die Historische Landeskommission ist eine juristische Person mit dem Sitz in Graz. (2) Die Historische Landeskommission hat folgende Organe: a) den Vorsitzenden, b) die Vollversammlung, c) das Wissenschaftliche Kollegium, d) den Geschäftsführenden Sekretär, e) den Ständigen Ausschuß.
§ 3 Finanzmittel
(1) Die für die Tätigkeit der Historischen Landeskommission erforderlichen Finanzmittel werden aufgebracht durch a) eigene Einnahmen, b) Beiträge öffentlich-rechtlicher Körperschaften, c) Beiträge privater Rechtsträger. (2) Die Historische Landeskommission ist zu jährlicher Rechnungslegung an die …
Tierzuchtgesetz 2019, Tiroler
TTZG 2019 · Landesgesetz · Tirol
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von a) Rindern und Büffeln, b) Schweinen, c) Schafen und Ziegen sowie d) Equiden (Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen). (2) Mit diesem Gesetz werden in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landes…
§ 2 Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen
2. Abschnitt Begleitende Maßnahmen betreffend die Verordnung (EU) 2016/1012 hinsichtlich Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme (1) Der Antrag auf Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen hat folgende Stammdaten zu enthalten: a) Name und Adresse des Sitzes des Zuchtverbandes…
§ 3 Genehmigung von Zuchtprogrammen, Änderungen
(1) Für das Verfahren betreffend die Genehmigung von Zuchtprogrammen gilt: a) Vor ihrer Entscheidung über die Genehmigung von Zuchtprogrammen hat die Behörde ein Gutachten des Tierzuchtrates (§ 16) einzuholen. b) Ein genehmigtes Zuchtprogramm erstreckt sich auf ganz Tirol. c) Die Verweigerung nach …
Verwaltungsabgabengesetz 2019, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Verwaltungsabgabengesetz 2019, Tiroler
(1) In den Angelegenheiten der Landesverwaltung und in den Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung (eigener Wirkungsbereich der Gemeinde aus dem Bereich der Landesvollziehung und aus dem Bereich der Bundesvollziehung) haben die Parteien für a) die Verleihung von Berechtigungen durch eine Behörde ode…
§ 2 Verwaltungsabgabengesetz 2019, Tiroler
(1) Die Landesregierung hat das Ausmaß der Verwaltungsabgaben (Tarife) nach festen Sätzen, die nach objektiven Merkmalen abgestuft sein müssen, durch Verordnung festzusetzen. Die Verwaltungsabgabe darf im Einzelfall den Betrag von 1.100,– Euro nicht übersteigen. (2) In der Verordnung nach Abs. 1 is…
§ 3 Verwaltungsabgabengesetz 2019, Tiroler
(1) Die Verwaltungsabgaben sind von der in der Sache zuständigen Behörde einzuheben und fließen, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand dieser Behörde zu tragen hat. (2) Ist die zuständige Behörde eine Bundesbehörde, so sind die von …
Steiermärkisches Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
StNAG · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Steiermärkisches Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
Die in diesem Gesetz geregelte Nächtigungsabgabe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe im Sinne des § 6 Z 4 lit. a des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1998, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 55/2018, LGBl. Nr. 46/2022
§ 2 Steiermärkisches Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
(1) Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark a) in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, b) auf einem Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplatz oder c) in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz…
§ 3 Steiermärkisches Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
Von der Abgabepflicht ausgenommen sind: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres; 2. a) Schüler und (Begleit-)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z. B. Schulschikurse, Schulausflüge, Lehrkurse) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterku…
Vergnügungssteuergesetz 2017, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Ermächtigung
Über die im § 17 Abs. 3 Z 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, bestehende Ermächtigung hinaus sind die Gemeinden nach diesem Gesetz berechtigt, für das Aufstellen von Spielautomaten und von Glücksspielautomaten sowie für das Aufstellen von Wettterminals im Sinn des §…
§ 2 Steuergegenstand und Höhe
(1) Die Steuer wird für das Aufstellen von Spielautomaten, Glücksspielautomaten und Wettterminals für jeden angefangenen Monat nach festen Sätzen erhoben. (2) Spielautomat im Sinn des Abs. 1 ist ein gegen Entgelt zu betreibendes Gerät mit mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen, a) das nur …
§ 3 Meldepflicht, Steuerschuldner, Entrichtung der Steuer
(1) Sowohl derjenige, in dessen Namen oder auf dessen Rechnung die Spielautomaten, Glücksspielautomaten oder Wettterminals gehalten werden oder die Entgelte gefordert werden (Unternehmer), als auch der Eigentümer der dazu benützten Räume oder Grundstücke oder der sonst hierüber Verfügungsberechtigte…
Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung, Tiroler
Verordnung · Tirol
§ 1 Organisation der Berufsschulen
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt: a) Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau: Bezeichnung: Fachberufsschule für Gartenbau Organisationsf…
§ 2 Organisation der Fachschulen
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt: a) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft: Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule O…
§ 3 Unterrichtsausmaß
Das in den §§ 1 und 2 jeweils festgesetzte Unterrichtsausmaß kann aus schulzeitlichen Gründen an den Berufsschulen um höchstens 10 v.H. und an den Fachschulen um höchstens 15 v.H. unterschritten bzw. jeweils um höchstens 5 v.H. überschritten werden. Das Mindestunterrichtsausmaß nach den §§ 6 und 7 d…
Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999 – LPVG 1999
LPVG 1999 · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, für alle in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einem privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Steiermark stehenden Personen (Bediensteten). (2) Dieses …
§ 2 Organe der Personalvertretung
(1) Organe der Personalvertretung sind: 1. die Landespersonalvertretung, 2. die Dienststellenpersonalvertretung, 3. die Dienststellenversammlung, 4. die Teildienststellenversammlung und 5. die Wahlkommission. (2) Der Wirkungsbereich der Landespersonalvertretung erstreckt sich auf die Bediensteten …
§ 3 Dienststellen
(1) Dienststellen sind: 1. die Behörden, Ämter und sonstige Einrichtungen, (z. B. Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen, Abteilungen und Fachabteilungen des Amtes der Landesregierung), 2. die Anstalten und Betriebe des Landes, die nach ihren organisatorischen Vorschriften eine verwaltungsmä…
Steiermärkisches Rettungsdienstgesetz
Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Land und die Gemeinden, jeweils als Träger von Privatrechten, haben Sorge für die Rettung von Menschen aus Gefahren zu tragen. (2) Zur Besorgung dieser Aufgabe können Verträge mit Organisationen, die in der Lage sind, den allgemeinen Rettungsdienst, den Bergrettungsdienst oder die besondere…
§ 2 Allgemeiner Rettungsdienst
(1) Aufgabe des allgemeinen Rettungsdienstes ist es, 1. Personen, die sich in Lebensgefahr oder in einer akut gesundheitsgefährdenden Lage befinden, unter Anwendung von Maßnahmen der qualifizierten Ersten Hilfe und Sanitätshilfe, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen und R…
§ 3 Anerkennung einer Organisation des allgemeinen Rettungsdienstes
(1) Organisationen, die die im Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, sind auf ihren Antrag von der Landesregierung durch Bescheid als Organisation des allgemeinen Rettungsdienstes anzuerkennen. Im Anerkennungsverfahren sind der Steiermärkische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund, Lande…
Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021
K-ROG 2021 · Landesgesetz · Kärnten
§ 1 Geltungsbereich
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt die überörtliche und örtliche Raumordnung. (2) Soweit durch dieses Gesetz der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, ist es so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt. Insbeso…
§ 1a Begriffsbestimmungen
Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Gesetz folgende Bedeutung: 1. „Landwirtschaftliche Betriebsstätte mit Umweltverträglichkeitsprüfung“ eine Betriebsstätte ab einer Größe von a) 48000 Legehennen-, Junghennen-, Mastelterntier- oder Truthühnerplätze, b) 65000 Mastgeflügelplätze, c) 250…
§ 2 Ziele und Grundsätze der Raumordnung
(1) Ziele der Raumordnung sind: 1. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind möglichst zu schützen und pfleglich zu nutzen. 2. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren. Der freie Zugang z…
Wiener Tourismusförderungsgesetz
WTFG · Landesgesetz · Wien
§ 1 Tourismusförderung
Die Tourismusförderung umfaßt alle Maßnahmen, die geeignet sind, den für die Volkswirtschaft und die Geltung Wiens im In- und Auslande bedeutungsvollen Zustrom von Gästen zu verstärken.
§ 2 Wiener Landesorganisation für Tourismus
(1) In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der „Wiener Tourismusverband“, Kurzbezeichnung „WienTourismus“, in der Folge kurz „Verband“ genannt. (2) Der Verband besitzt Rechtspersönlichkeit.
§ 3 Aufgaben des Verbandes
(1) Der Verband hat die Aufgabe, den Tourismus in Wien zu fördern sowie die Interessen des Landes Wien auf dem Gebiete des Tourismus wahrzunehmen. Im Falle der Gegenseitigkeit unterstützt er auch Tourismusförderungsmaßnahmen anderer Gebietskörperschaften. (2) Dem Verband obliegen insbesondere: a) …
Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012
StVAG · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Anwendungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Landesgesetz gilt für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, sofern Abs. 2 nichts anderes bestimmt. (2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für 1. Veranstaltungen, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung fallen, wie…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Gesetzes bedeuten: 1. Veranstaltungen: Unternehmungen, Ereignisse oder Zusammenkünfte, die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer dienen; 2. ortsfester Veranstaltungsbetrieb: regelmäßige oder dauernde Veranstaltung, bei der Veranstaltungsstät…
§ 3 Pflichten der Veranstalterin/des Veranstalters
(1) Die Veranstalterin/Der Veranstalter hat 1. für eine ordnungsgemäße Durchführung und einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, insbesondere für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der in Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheide, Erkenntnisse und behör…
Rotmoos-Käfertal-Europaschutzgebietsverordnung
Verordnung · Salzburg
§ 1 Grenzen des Schutzgebietes
(1) Der im Talschlussbereich des Fuscher Tales gelegene südliche Teil des “Rotmooses” sowie das südwestlich davon gelegene Käfertal einschließlich seiner Einhänge wird nach Maßgabe des Abs. 2 zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt. (2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab…
§ 2 Schutzzweck
Diese Verordnung dient folgenden Zielen: 1. der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage angeführten, auf Grund der FFH-Richtlinie geschützten Lebensräume; 2. der Erhaltung der völligen bis weitgehenden Ursprünglichkeit des Schutzgebietes einschließlich…
§ 3 Schutzbestimmungen
(1) Im Schutzgebiet sind alle Eingriffe in die Natur untersagt. Als Eingriffe gelten auch folgende Maßnahmen: 1. die Errichtung, Aufstellung oder wesentliche Änderung baulicher und sonstiger Anlagen; 2. die Vornahme von Bodenverletzungen oder Aufschüttungen; 3. die Beeinträchtigung von Gewässern u…
Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung, Gesetz
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Bezeichnung von Verkehrsflächen
(1) Die Gemeinden können durch Verordnung die in ihrem Gebiet gelegenen Verkehrsflächen, wie Straßen, Wege, Plätze und dergleichen, im Interesse der besseren Orientierung und des leichteren Auffindens von Gebäuden mit Namen bezeichnen. Die Gemeinden haben durch Verordnung die in ihrem Gebiet gelegen…
§ 2 Anbringung und Gestaltung von Straßentafeln
(1) Die Gemeinde hat sämtliche Verkehrsflächen, die durch eine Verordnung nach § 1 mit einem Namen bezeichnet sind, mit Straßentafeln zu kennzeichnen. Die Straßentafeln sind an den zur Orientierung erforderlichen Stellen anzubringen. (2) Die Straßentafeln sind auf Straßengrund an eigenen Ständern a…
§ 3 Austausch und Entfernung von Straßentafeln
(1) Für den Austausch und die Entfernung von Straßentafeln gilt § 2 Abs. 3 sinngemäß. Die Gemeinde hat dabei entstandene Schäden, wie offene Bohrungen, Verputzschäden und dergleichen, zu beheben oder dem Geschädigten zu ersetzen. Über Streitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte. (2) Erford…
Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985
Landesgesetz · Wien
§ 1 Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985
In den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung (selbständiger Wirkungsbereich des Landes, übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde in Landesangelegenheiten, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde) haben die Parteien für a) die Verleihung von Berechtigungen durch eine Behörde oder das Verw…
§ 2 Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985
(1) Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben sind durch Verordnung der Landesregierung zu erlassende Tarife maßgebend, in denen die Abgaben mit festen Ansätzen, die nach objektiven Merkmalen abgestuft sein können, bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro im einzelnen Fall festzusetzen sind. (2) Die Landesr…
§ 3 Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985
(1) Verwaltungsabgaben sind nicht zu entrichten, wenn ein zur Vollziehung der Gesetze berufener Rechtsträger im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises die für die Entrichtung in Betracht kommende Partei ist und die Amtshandlung eine unmittelbare Voraussetzung der dem Rechtsträger oblie…
Wiener Grenzwerte-Verordnung – W-GKV
W-GKV · Verordnung · Wien
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinn des § 2 Z 4 bis 6 W-BedSchG 1998. (2) Im Sinn dieser Verordnung sind 1. Schwebstoffe: Staub, Rauch und Nebel; 2. Staub: eine disperse Verteilung fester Stoffe in Luft, entstanden durch mechanische Prozes…
§ 2 Anwendung von Bestimmungen der Grenzwerteverordnung 2025
(1) Hinsichtlich 1. der Festlegung der MAK-Werte im Sinn des § 39 Abs. 1 W-BedSchG 1998, 2. der Festlegung der TRK-Werte im Sinn des § 39 Abs. 2 W-BedSchG 1998, 3. der Festlegung des Beurteilungszeitraumes für MAK-Werte und TRK-Werte im Sinn des § 39 Abs. 1 und 2 W-BedSchG 1998, 4. der Bewertung vo…
§ 2a Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der GKV auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Feber 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
Wald- und Weideservitutengesetz
Landesgesetz · Tirol
§ 1 Wald- und Weideservitutengesetz
I. Abschnitt Wald- und Weidenutzungsrechte, Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz bezeichnet als Nutzungsrechte: a) alle wie immer benannten Rechte, in oder aus einem fremden Wald Holz oder sonstige Forstprodukte zu beziehen; b) Weiderechte auf fremdem Grund und Boden; c) alle anderen Felddie…
§ 2 Ersitzung, Verjährung, Erlöschen, Neubegründung
(1) Derartige Nutzungsrechte können nicht ersessen werden. Eine bereits am 14. Juli 1853 vollendete Ersitzung wird dadurch nicht berührt. (2) Eine Verjährung durch Nichtausübung derselben findet nicht statt. (3) Sie erlöschen nicht, wenn berechtigte und verpflichtete Grundstücke in der Hand ein un…
§ 3 Teilung belasteter Grundstücke oder berechtigter Liegenschaften
(1) Werden verpflichtete Grundstücke geteilt, so bleiben die Nutzungsrechte auf allen Teilstücken bestehen, außer die Ausübung der Dienstbarkeit beträfe ein abgetrenntes Teilstück nicht (§§ 485 und 847 ABGB). (2) Wurde eine berechtigte Liegenschaft geteilt, so stehen die Nutzungen den Trennstücken …
Oö. Gehaltsgesetz 2001
Oö. GG 2001 · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 Ziel
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen (1) Ziel dieses Landesgesetzes ist, eine für Beamte und Vertragsbedienstete gleiche, leistungsorientierte Entlohnung sicherzustellen, die sich insbesondere an der Verwendung orientiert. (2) Soweit durch Bestimmungen dieses Landesgesetzes der Zuständigkeitsbere…
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Landesgesetz ist auf Beamte des Dienststandes und Vertragsbedienstete des Landes Oberösterreich anzuwenden, die 1. ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes ein Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich begründen oder 2. die Option gemäß § 57 wirksam erklären. (2) Ausgeno…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Landesgesetzes ist: 1. Landesbediensteter: Beamter im Dienststand und Vertragsbediensteter des Landes Oberösterreich; 2. Dienstverhältnis: privatrechtliches und öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; 3. Dienstbehörde: die Oö. Landesregierung; 4. Dienstgeber:…
Oichten-Riede-Europaschutzgebietsverordnung
Verordnung · Salzburg
§ 1 Oichten-Riede-Europaschutzgebietsverordnung
(1) Der in den Gemeinden Dorfbeuern und Nußdorf am Haunsberg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, beiderseits des Oberlaufes der Oichten zwischen der Landesgrenze im Norden und der L 207 (Berndorfer Landesstraße) im Süden gelegene, aus Niedermoorwiesen und Waldteilen bestehende Talboden wird zum N…
§ 1a Oichten-Riede-Europaschutzgebietsverordnung
Diese Verordnung dient folgenden Zielen: 1. der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage 2 angeführten, auf Grund der Vogelschutz-Richtlinie geschützten Vogelarten und regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sowie deren Lebensräume; 2. der Erhaltung von b…
§ 2 Oichten-Riede-Europaschutzgebietsverordnung
(1) Im Schutzgebiet sind alle Eingriffe in die Natur untersagt. (2) Vom Verbot ausgenommen sind lediglich: a) auf den bereits meliorierten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen die Ausübung der jeweils üblichen landwirtschaftlichen Nutzung, die Anlegung von land- und forstwirtschaftlic…
Volksrechtegesetz, Tiroler
VolksG · Landesgesetz · Tirol
§ 1 Geltungsbereich
I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach den Art. 37, 39 und 60 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988 in der jeweils geltenden Fassung. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für Volksabstimmungen, Volksbefragung…
§ 2 Mitwirkung der Wahlbehörden, Fristen
(1) Die aufgrund der Tiroler Landtagswahlordnung 2017, LGBl. Nr. 74/2017, in der jeweils geltenden Fassung eingerichteten Wahlbehörden haben bei der Durchführung von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach Maßgabe dieses Gesetzes mitzuwirken. Die Wahlbehörden sind bei der Besorgun…
§ 3 Antrag
II. HAUPTSTÜCK Volksbegehren 1. Teil Volksbegehren auf Antrag von Wahlberechtigten 1. Abschnitt Einleitungsverfahren (1) Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens ist bei der Landesregierung schriftlich einzubringen. Ein solcher Antrag darf jeweils nur ein Volksbegehren zum Gegenstand hab…
Oö. Landes-Gehaltsgesetz
Oö. LGG · Landesgesetz · Oberösterreich
§ 1 Anwendungsbereich
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Landesgesetz ist auf alle Beamten des Dienststandes des Landes Oberösterreich anzuwenden. (2) Soweit in diesem Landesgesetz von Beamten gesprochen wird, sind darunter die Landesbeamten des Dienststandes zu verstehen. (3) Der Abschnitt I dieses Lande…
§ 2 Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten
Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen: 1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung; 2. Beamte in handwerklicher Verwendung; 3. Entfallen; 4. Entfallen; 5. Lehrer; 6. Beamte des Schulaufsichtsdienstes; 7. Wachebeamte; 8. Entfallen. (Anm: LGBl…
§ 3 Bezüge
(1) Dem Beamten gebühren Monatsbezüge. (Anm: LGBl.Nr. 29/1975) (2) Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen (Kinderbeihilfe, Dienstalterszulage, Dienstzulage, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage, Pflegedienstzulage, Pflegedienst-Chargenzulage, Leistungszulage, Gehaltszu…
Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023
StLGBG 2023 · Landesgesetz · Steiermark
§ 1 Ziele
1. Teil Allgemeine Bestimmungen Ziel dieses Gesetzes ist 1. jede Ungleichbehandlung (Diskriminierung) von Personen auf Grund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität zu vermeiden sowie 2. durch besondere Frauenfö…
§ 2 Geltungsbereich
(1) Der 2. und 4. Teil dieses Gesetzes gilt für 1. Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen, 2. Personen, die sich um ein Dienst- oder Ausbildungsverhä…
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. Diskriminierungsgrund : Diskriminierung von Personen aufgrund von – Alter, – Behinderung, – ethnischer Zugehörigkeit, – Geschlecht, – Religion oder Weltanschauung, – sexueller Orientierung, – sexuelle Identität. 2. Dienstgeberin/Dienstgeber : das Land, eine Gem…
Landes-Stromkostenzuschussgesetz – L-SKZG
Landesgesetz · Vorarlberg
§ 1 1. Abschnitt Allgemeines Gegenstand
(1) Das Land als Träger von Privatrechten leistet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Verminderung der Kostenbelastung nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Kosten, die Haushaltskunden und Haushaltskundinnen aus einem Stromlieferungsvertrag entstehen (Stromkostenzuschuss). (2) Auf die Gew…
§ 2 Begriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist a) gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarter Energiepreis: der vom Haushaltskunden oder der Haushaltskundin zu zahlende Preis für die Lieferung von Strom in Cent pro Kilowattstunde, der alle verrechneten Bestandteile des Energieanteils, wie insbesondere den Arbeitsp…
§ 3 2. Abschnitt Stromkostenzuschuss Begünstigter Personenkreis
Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt in Vorarlberg mit Entnahme, dem gemäß § 24 Abs. 1 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes ein standardisiertes Lastprofil H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählp…
Verordnung über die Sprengel der Verwaltungsbezirke und die Zuständigkeitsübertragung im Rahmen der sprengelübergreifenden Zusammenarbeit
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 Verwaltungsbezirke
(1) Der Verwaltungsbezirk Bludenz umfasst die Gebiete der Gemeinden Bartholomäberg, Blons, Bludenz, Bludesch, Brand, Bürs, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Gaschurn, Innerbraz, Klösterle, Lech, Lorüns, Ludesch, Nenzing, Nüziders, Raggal, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch, St. Gerold, Schruns, Si…
§ 2 *) Zuständigkeitsübertragung
(1) Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird ermächtigt, an Stelle der Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn und Feldkirch in Angelegenheiten der Eignungsbeurteilung, der Adoptionsvermittlung sowie der Beratung, Vorbereitung und fachlichen Begleitung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern bei…
§ 3 Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über die Sprengel der Verwaltungsbezirke, LGBl.Nr. 54/1996, und die Verordnung über die Konzentration von Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden bei einer Bezirkshauptmannschaft, LGBl.Nr. 2/2016, außer Kraft.
Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung
ALReg-GE · Verordnung · Vorarlberg
§ 1 *) Allgemeines
(1) Das Amt der Landesregierung gliedert sich in Abteilungen, die in Gruppen zusammengefasst sind, weiters in jeweils einer Abteilung nachgeordnete Amtsstellen sowie bestimmten Abteilungen nachgeordnete Fachdienststellen. (2) Die nähere Bezeichnung der im Abs. 1 angeführten Organisationseinheiten u…
§ 2 *) Gruppe Präsidium, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen
a) Abteilung Regierungsdienste (PrsR) 1. Allgemeine Landespolitik, insbesondere allgemeine Erklärungen der Landesregierung 2. Koordination und Unterstützung der Regierungsarbeit, Regierungssitzungsdienst 3. Verbindungsdienst zum Landtag 4. Hoheitsangelegenheiten, insbesondere Landesgrenzen, Landeswa…
§ 3 *) Gruppe I – Inneres, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen
a) Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia) 1. Angelegenheiten des öffentlichen Sicherheitswesens; Angelegenheiten der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper; örtliche Sicherheitspolizei 2. Migrations- und Flüchtlingswesen 3. Staatsbürgerschaft 4. Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- u…
Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
ALHG 2018 · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Ziele und Anwendungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes sollen mit beitragen: 1. zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und 2. zur Sicherstellung von nachhaltig geordneten Finanzen des Landes Salzburg. (2) Dieses Gesetz ist nach Maßgabe des Abs 3 anzuwende…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Gesetzes gelten als: 1. Dienststelle: a) die in der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vorgesehenen Abteilungen, b) im Bereich der Landesamtsdirektion die gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung dort eingerichteten Fachgruppen,…
§ 3 Allgemeine Grundsätze
(1) Für den Landeshaushalt sind ein Ergebnishaushalt, ein Finanzierungshaushalt und ein Vermögenshaushalt zu führen. (2) Näheres über die Form und Gliederung der Landesvoranschläge und Landesrechnungsabschlüsse ist in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2105 geregelt. (3)…
Pfarrkirche St Georgen – Europaschutzgebietsverordnung
Verordnung · Salzburg
§ 1 Schutzgebiet
(1) Die in der Gemeinde St Georgen bei Salzburg gelegene Pfarrkirche St Georgen, welche sich über die Grundparzelle 4704 (Baufläche) und eine Teilfläche der Grundparzelle 361 (Kirchturm), je KG St Georgen, im Gesamtausmaß von ca 678 m² erstreckt, wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bez…
§ 2 Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage angeführten, auf Grund der FFH-Richtlinie geschützten Tierarten.
§ 3 Schutzbestimmungen
(1) Im Schutzgebiet sind alle Eingriffe untersagt, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Als Eingriffe gelten auch folgende Maßnahmen: 1. bauliche Maßnahmen im Bereich des Kirchendachs bzw des Dachstuhls; 2. der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Bereich des Dachbodens; 3. jede vermeidbare St…