Landesrecht
Ins Landesrecht fallen Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen, die für ein jeweiliges Bundesland gelten. Dies unterscheidet es vom Bundesrecht, welches Österreichweit gilt.
Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Aufhebung
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1Aufhebung
(1) Die Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol, LGBl.Nr. 47/1973 in der Fassung LGBl.Nr. 64/2017, wird mit Wirkung zum 1. Jänner 2026 aufgehoben. (2) Die …
§ 2 § 2Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 2. Jänner 2026 außer Kraft.
Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 § 1
Die Landesregierung wird ermächtigt, für das Kalenderjahr 2026 die nach den Bestimmungen der §§ 17 Abs 8 und 22 Abs 6 des Salzburger Sozialhilfegesetzes, des § 18 Abs 5 des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes, des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes und der §§ 8 bis 15 Kinder- und Jugendh…
§ 2 § 2
Das Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026 tritt mit Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Erklärung der Jagdgebiete der Wildregionen 1.3 (Felbertal – Stubachtal), 1.4 (Mühlbach), 2.1 (Kaprun – Fusch), 2.2 (Rauris), 2.3 (Gastein West) ua betreffend die Wildart Wolf zu einem Maßnahmengebiet
Verordnung · Salzburg
§ 1 Regelungsgegenstand und Ziele
(1) Diese Verordnung erklärt die Jagdgebiete gemäß § 2 betreffend die besonders geschützte Wildart Wolf ( Canis lupus ) zu einem Maßnahmengebiet und regelt die Voraussetzungen, 1. unter denen im Maßnahmengebiet eine Ausnahme von den Schonvorschriften (§ 54 Abs 3 JG) und anderen Schutzbestimmungen (…
§ 2 Maßnahmengebiet
Die Verordnung erklärt sämtliche Jagdgebiete der Wildregionen 1.3 (Felbertal – Stubachtal), 1.4 (Mühlbach), 2.1 (Kaprun – Fusch), 2.2 (Rauris), 2.3 (Gastein West), 3.1 (Paß Thurn), 3.2 (Pinzgauer Schieferalpen West), 3.3 (Pinzgauer Schieferalpen Ost), 4.1 (Loferer und Leoganger Steinberge), 4.2 (Unk…
§ 3 Maßnahmen im Maßnahmengebiet
(1) In Abweichung zu den §§ 54 Abs 3 und 103 Abs 1 und 2 JG wird bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Verordnung im Maßnahmengebiet die ganzjährige Schonzeit für die Wildart Wolf aufgehoben und eine Entnahme für zulässig erklärt. (2) Die Aufhebung der Schonzeit und die Zulässigkeit der Entnahme…
Salzburger Landessportgesetz 2018
Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Grundsätze und Ziele
(1) Sport nimmt auf Grund seiner positiven Wirkung auf die Erhaltung der Gesundheit, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Gemeinschaften einen besonderen Stellenwert im Leben der Menschen und in der Gesellschaft ein. Daher ist es das zentrale Ziel dieses Gesetzes, allen Menschen…
§ 2 Maßnahmen
(1) Das Land Salzburg ist als Träger von Privatrechten verpflichtet, den im Sinn des § 1 im Interesse der Gemeinschaft gelegenen und nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport angemessen zu fördern. (2) Die Förderungsmaßnahmen des Landes sind mit solchen des Bundes und der Gemeinden abzustimmen. Auch auf…
§ 3 Förderungsgegenstände
(1) Förderungswürdig sind für das Land Salzburg und die Landessportorganisation Salzburg insbesondere: a) die Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen; b) die Errichtung und Erhaltung von Ausbildungs- und Leistungszentren für den Spitzensport; c) Dachverbände, Sportfachverbände und Sportfachvertre…
Magistrats-Bedienstetengesetz
MagBeG · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Salzburg stehen. Die Personen, auf die das Gesetz anzuwenden ist, werden im Folgenden als „Bedienste…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Die nachstehenden Begriffe haben bei der Verwendung in diesem Gesetz die jeweils angegebene Bedeutung: A. Allgemeine Begriffe: 1. Arbeitsplatz: die Summe ständig anfallender Funktionen hoheitlicher oder auch nicht hoheitlicher Art (Verwendungen), die – insgesamt als eine Arbeitseinheit innerhalb de…
§ 3 Ernennung und Ernennungserfordernisse
(1) Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle bzw eines Arbeitsplatzes. Änderungen des Arbeitsplatzes, die keine Zuordnung zu einer anderen Modellstelle bewirken (zB bei vorübergehend höherwertiger oder probeweiser Verwendung, Dienstzuteilungen, vorübergehende Aufgabenbesorgung na…
Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
ROG 2009 · Landesgesetz · Salzburg
§ 1 Raumordnung
(1) Raumordnung im Sinn dieses Gesetzes ist die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrec…
§ 2 Raumordnungsziele und -grundsätze
(1) Die Raumordnung hat folgende Ziele zu verfolgen: 1. Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern. 2. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die …
§ 3 Abwägungsgebot
Bei Planungen auf Grund dieses Gesetzes sind Abwägungen vorzunehmen, in deren Rahmen die relevanten Raumordnungsgrundsätze zu beachten, die verfolgten Ziele darzustellen und die Wirkungen der Planungen auf den Raum mit ihren Vorteilen und allfälligen Nachteilen zu beurteilen sind.
Durchführung von Heilvorkommen-Analysen zugelassenen Institute, Laboratorien und Untersuchungsanstalten
Verordnung · Burgenland
§ 1
Für die Durchführung von Analysen von Heilvorkommen (§ 8 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und § 39 Abs. 5 des Burgenländischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBI. Nr. 15/1963, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2023), sind die nachstehend angeführten Institute, Laboratorien und…
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der die für die Durchführung von Heilvorkommen-Analysen zugelassenen Institute, Laboratorien und Untersuchungsanstalten bestimmt werden, LGBl. Nr. 33/2011, außer Kraft.
Planzeichenverordnung 2025
PZVO 2025 · Verordnung · Tirol
§ 1 § 1
Diese Verordnung regelt: a) die Erstellung und Darstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne sowie die Beschaffenheit der erforderlichen Unterlagen bzw. elektronischen Dokumente, die Übermittlungsvorgänge zwischen Gemeinde und Landesregierung einschließlich des Zuganges und…
§ 2 § 2
Im Sinn dieser Verordnung gilt als a) elektronischer Flächenwidmungsplan (eFWP) eine EDV-Anwendung, die alle Funktionen für jene Abläufe und Arbeitsschritte enthält, die 1. zur Erstellung der digitalen Rechtsgrundlagen der Flächenwidmungspläne und ihrer fortlaufenden Entwicklung, beginnend mit der …
§ 3 § 3
(1) Die Pläne des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne sind in digitaler Form auf der Grundlage der digitalen Katastralmappe (DKM) der Vermessungsämter im Landesvermessungssystem zu erstellen; die ergänzende Verwendung von vermessungstechnischen Naturstandsaufnahmen ist zulässig. D…
Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz 2025, Tiroler
TKKMG 2025 · Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
(1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen (Katastrophenmanagement). Sonstige Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen bleiben unberührt. (2) Durch dieses Gesetz wird die…
§ 2 § 2
(1) Katastrophen sind durch elementare oder technische Vorgänge oder von Menschen ausgelöste Ereignisse, die in großem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt, das Eigentum oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung gefährden oder schädigen. Als Katastrophe gelten auc…
§ 3 § 3
(1) Behörde für die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung örtlicher Katastrophen ist der Bürgermeister. (2) Behörde für die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung gemeindeüberschreitender Katastrophen ist die Bezirkshauptmannschaft. (3) Behörde fü…
Bauordnung 2022, Tiroler – TBO 2022
TBO 2022 · Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
(1) Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. (2) Durch dieses Gesetz werden die Zuständigkeit des Bundes sowie sonstige Vorschriften über bauliche Anlagen nicht berührt. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für folgende bauliche Anlagen: a) Eisenbahn…
§ 2 § 2
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene Anlagen, zu deren fachgerechten Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. (2) Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und die dazu bestimmt sind, dem…
§ 3 § 3
(1) Bauliche Anlagen dürfen nur auf Grundstücken errichtet werden, die sich nach ihrer Widmung, Lage, Form, Größe und Bodenbeschaffenheit für die vorgesehene Bebauung eignen und die eine dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende, rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsf…
Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler
TROG 2022 · Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
(1) Die überörtliche Raumordnung dient der geordneten und nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Landes, die die Interessen der Wirtschaft, der Umwelt- und der Sozialverträglichkeit ausgewogen berücksichtigt. (2) Ziele der überörtlichen Raumordnung sind insbesondere: a) die sparsame und zweckmäßi…
§ 2 § 2
Bei der Erfüllung der Aufgabe der überörtlichen Raumordnung und bei der Abwägung ihrer Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten: a) Mit den natürlichen Lebensgrundlagen ist sparsam umzugehen. Sie sind zu pflegen und so weit wie möglich zu erhalten. Sie dürfen nicht derart in Anspruch genommen ode…
§ 3 § 3
(1) Die Organe des Landes und der Gemeinden sowie der sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts sind verpflichtet, der Landesregierung möglichst früh die von ihnen beabsichtigten, für die Raumordnung des Landes wesentlichen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mitzuteilen sowie Auskunft über d…
Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz - UVHG
Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
Dieses Gesetz regelt a) die Einrichtung von Hinweisgebersystemen für die interne Meldung von bestimmten Verstößen gegen Unionsrecht beim Land Tirol, bei den Gemeinden, bei den Gemeindeverbänden, bei den durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörpern, bei den sonstigen durch Landesgesetz…
§ 2 § 2
(1) Verstöße sind Handlungen und Unterlassungen, die a) rechtswidrig sind und mit den Rechtsakten der Europäischen Union und jenen Bereichen des Unionsrechts im Zusammenhang stehen, die in den sachlichen Geltungsbereich nach § 3 fallen, oder b) dem Ziel oder Zweck der Vorschriften der Rechtsakte de…
§ 3 § 3
(1) Dieses Gesetz gilt für die Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich der im Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgelisteten Rechtsakte der Union fallen und folgende Bereiche des Unionsrechts betreffen: a) öffentliches Auftragswesen, b) Finanzdienstleistunge…
Wettunternehmergesetz, Tiroler
Landesgesetz · Tirol
§ 1 § 1
(1) Dieses Gesetz regelt den gewerbsmäßigen Abschluss und die gewerbsmäßige Vermittlung von Wetten und die gewerbsmäßige Vermittlung von Wettkunden durch Wettunternehmer a) in Wettannahmestellen und b) im Internet, wenn der Ort, von dem aus der Wettunternehmer die Daten für das Medium bereitstellt,…
§ 2 § 2
(1) Wette ist die Verabredung eines Preises zwischen zwei oder mehreren Personen über den unbekannten Ausgang eines zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verabredung festgelegten Ereignisses oder über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis, wenn der Ausgang de…
§ 3 § 3
Im Rahmen der Tätigkeit als Wettunternehmer dürfen folgende Wetten nicht angeboten, abgeschlossen oder vermittelt werden: a) Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf das Endergebnis; b) Wetten, die nach dem allgemeinen sittlichen Empfinden die Menschenwürd…
Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1
Das Land Vorarlberg ist verpflichtet, den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol die für Sozialhilfe aufgewendeten Kosten nach Maßgabe der Vereinbarung zwischen den Ländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg vom 13./14./17. Dezember 1973 über den Kostenersatz in den Angelegenheiten…
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in Kraft.
§ 3 § 3*)
Das Land Oberösterreich hat die Vereinbarung zwischen den Ländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg vom 13./14./17. Dezember 1973 über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe mit Wirkung zum 1. Jänner 2018 gekündigt. *) Fassung LGBl.Nr. 64/2017
Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und dem Land Wien
Verordnung · Vorarlberg
§ 1 § 1
Das Land Vorarlberg ist auf Grund des Beitrittes des Landes Wien zur Vereinbarung zwischen den Ländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg vom 13./14./17. Dezember 1973 über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe verpflichtet, dem Land Wien die für Sozialhilfe aufgewendeten Kosten …
Bauordnung für Wien
BO für Wien · Landesgesetz · Wien
Art. 1
(1) An die Stelle der Landesgesetze vom 17. Jänner 1883, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 35, vom 26. Dezember 1890, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 48, vom 17. Juni 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 547, vom 4. November 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 808, und vom 9. Dezember 1927, L.G.Bl. für Wien Nr. 1 ex 1928, die, soweit diese…
Art. 2
(1) Die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalregulierungspläne bilden in ihrer Gesamtheit den ersten Flächenwidmungsplan (§ 4 dieser Bauordnung), die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalbaulinienpläne den ersten Bebauungsplan (§ 5 dieser Bauordnung). Für ihre Kundmac…
Art. 3
(1) Die Bestimmungen der §§ 11, 20, 58 und 74 der Bauordnung gelten auch für bereits vor Wirksamkeit dieses Gesetzes ergangene Bescheide, Abteilungs- und Baubewilligungen aber, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften noch nicht erloschen sind, jedoch nach den Bestimmungen dieser Bauordnung…
VfHG - Aufhebung einer Wortfolge im § 50 Abs. 6 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 1996, G 59/96-8 ua., ausgesprochen, daß die Wortfolge „oder dem rechtswirsamen Flächenwidmungsplan des Gemeinde“ im § 50 Abs. 6 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990, LGBl.Nr. 27/1991, in der Fassung …
VfGH - Aufhebung von Teilen des § 27 Abs. 1 und des § 33 Abs. 2 des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 2023, G 89/2022-16, G 252/2023-14, zu Recht erkannt: 1. Im Gesetz vom 2. März 2023 über die Bewilligung, den Betrieb und die Organisation von Sozialeinrichtungen (Burgenländisches Sozialeinrichtungsgesetz 2023 - Bgld. SEG 2023), LGBl. …
VfGH - Aufhebung der §§ 10a und 10b des Burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2018, G 308/2018-8, ausgesprochen, dass §§ 10a und 10b des Burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 76/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2017, als verfassungswidrig aufgehoben werden.
Vereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Kündigung
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Das Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann, kündigt die Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 15/1976, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 37/1978, gemäß ihrem Art. 10 Abs. 1. Die B…
Zusammenarbeit Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP; Inkrafttreten Steiermark
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, LGBl. Nr. 1/2016, tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in …
Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018; Wien
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, LGBl. Nr. 61/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 3 mit 1. Jänner 2016 gegenübe…
NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung
NÖ LAK-WO · Landesgesetz · Niederösterreich
§ 1 § 1
(1) Die Ausschreibung der Wahl in die Landarbeiterkammer hat den Wahltag zu enthalten, der auf einen Sonntag oder anderen öffentlichen Ruhetag festzusetzen ist. Die Ausschreibung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. (2) Die Ausschreibung ist durch Anschlag an den Amtstafeln der …
§ 2 § 2
(1) Zur Leitung und Durchführung der Wahl sind Wahlbehörden berufen. Sie sind vor jeder Wahl neu zu bilden und bleiben bis zur Ausschreibung der nächsten Wahl im Amt. (2) Die Wahlbehörden bestehen aus einem Vorsitzenden als Wahlleiter, seinem Stellvertreter und einer Anzahl von Beisitzern. Für jede…
§ 3 § 3
(1) Die Wahlbehörden haben die Geschäfte zu besorgen, die ihnen nach diesem Gesetz zukommen. Sie entscheiden auch in allen Fragen, die sich in ihrem Bereich über das Wahlrecht und die Ausübung der Wahl ergeben. Alle anderen Geschäfte obliegen den Wahlleitern. (2) Den Wahlbehörden sind die notwendig…
Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten NÖ
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bu…
Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten OÖ, Sbg und Stmk
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bu…
Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, Beitritt Kärnten
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl. Nr. 12/2014, tritt gemäß Art. 5 Abs. 3 der genannten Vereinbarung für das Land Kärnten am 22. Mai 2014 in Kraft.
Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Vereinbarung · Burgenland
Art. 1 Anwendungsbereich
Diese Vereinbarung findet auf jene Fälle Anwendung, in denen Schülerinnen und Schüler eine landwirtschaftliche Berufs- oder Fachschule in einem anderen Land besuchen.
Art. 2 Kostenbeitrag
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Landesgebiet den Hauptwohnsitz haben und eine landwirtschaftliche Berufs- oder Fachschule im Landesgebiet einer anderen Vertragspartei besuchen, dieser einen Beitrag zum Sachaufwand in der Höhe von 45,90 Euro pro …
Art. 3 Informationspflicht
Die Vertragsparteien, die Schülerinnen und Schüler aus einem anderen Land in eine landwirtschaftliche Berufs- oder Fachschule ihres Landes aufnehmen, verpflichten sich, dem anderen Land Auskunft über deren Namen und Wohnort (Gemeinde des Hauptwohnsitzes), die Schule und Klasse sowie die Dauer des Un…
Weiterer Ausbau ganztägiger Schulformen, Länder Kärnten und Wien
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, LGBl. Nr. 46/2013, tritt für die Länder Kärnten und Wien gemäß Art. 8 der genannten Vereinbarung am 1. September 2014 in Kraft.
Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 47/2013, wird gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2…
Kleinfeuerungen, Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Beitritt Steiermark
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, LGBl. Nr. 70/2012, tritt für das Land Steiermark gemäß Art. 27 Abs. 2 der genannten Vereinbarung am 18. Juli 2013 in Kraft.
Österreichischer Stabilitätspakt 2012, Beitritt Salzburg
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 - ÖStP 2012, LGBl. Nr. 5/2013, tritt für das Land Salzburg gemäß Art. 27 Abs. 2 der genannten Vereinbarung mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Marktüberwachung von Bauprodukten, Beitritt Salzburg
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marküberwachung von Bauprodukten, LGBl. Nr. 69/2010, tritt für das Land Salzburg gemäß Art. 13 Abs. 3 der genannten Vereinbarung mit 11. Dezember 2011 in Kraft.
Marktüberwachung von Bauprodukten, Beitritt Steiermarks
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marküberwachung von Bauprodukten, LGBl. Nr. 69/2010, tritt für die Steiermark gemäß Art. 13 Abs. 3 der genannten Vereinbarung mit 25. März 2011 in Kraft.
Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, kundgemacht im LGBl. Nr. 27/2009, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
VfGH - Aufhebung eines Satzes des § 6 und § 7 des Landes-Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2009, G 153/08-8, den zweiten Satz des § 6 Abs. 2 und § 7 des Landes-Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 33, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 22/2008, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ferner au…
Tierzuchtrat, Beitritt Oberösterreich und Kärnten
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat), LGBl. Nr. 98/2008, tritt für das Land Oberösterreich am 20. Februar 2009 und für das Land Kärnten am 19. März 2009 in Kraft.
VfGH - Aufhebung des § 11 Abs. 2 lit. c und d des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2008, G 43/07-7, § 11 Abs. 2 lit. c und d des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990, LGBl. Nr. 27/1991 in der Fassung LGBl. Nr. 31/2001, als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH - § 36 Abs. 11 des Gesetzes über die Regelung des Jagdwesens
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2008, G 193/07-10, ausgesprochen, dass § 36 Abs. 11 des Gesetzes vom 10. November 2004 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland, LGBl. Nr. 11/2005, bis zum 29. Februar 2008 verfassungswidrig war.
VfGH - Aufhebung einer Wortfolge in § 1 Abs. 1 Z 1 sowie des § 2 Abs. 4 des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 2008, G 187/07-20, die Wortfolge “und Multifunktionalität” in § 1 Abs. 1 Z 1 sowie § 2 Abs. 4 Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007, LGBl. Nr. 25, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, da…
VfGH - Aufhebung einer Wortfolge in § 4 Abs. 2 Z 1 sowie § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 Z 2 des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 1995
Kundmachung · Burgenland
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2006, G 121-122/06-6, die Wortfolge „und der Erwerber glaubhaft macht, daß er das zu erwerbende Grundstück selbst im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaften wird“ in § 4 Abs. 2 Z 1, sowie § 4 Abs. 3 und § 4 A…