Auslegung einer Mehrerlösklausel im Scheidungsvergleich: Abzug von Maklerprovisionen und Berücksichtigung von mitveräußertem Mobiliar bei der Berechnung des Hälfteanspruchs—OLG Graz Entscheidung
2R12/26s05. März 2026
Das Oberlandesgericht Graz hat als Berufungsgericht durch die Richterin Mag. a Schiller (Vorsitz) und die Richter Mag. Scheuerer und Mag. Obmann in der Rechtssache der klagenden Partei A* B* , geboren am **, Selbständige, **, vertreten durch Mag. Manfred Pollitsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die be…