1Ob33/84—OGH Entscheidung
14. November 1984
…muß gegebenenfalls auch die handels-, gewerbe- und abgabenrechtlichen Folgen umfassen und für den Rechtsunkundigen faßbar sein (Edlbacher, Verfahren außer Streitsachen[2], Anm. 9 zu § 116 AußStrG). Das muß jedenfalls gelten, wenn der Kläger, wie er behauptet, den Gerichtskommissär (bzw. dessen Vertreter) auf besondere, seiner Meinung nach für den Haftungsumfang wesentliche Umstände…