§ 207j Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/2013
In Kraft seit 01. August 2013
Up-to-date
Der 9a. Abschnitt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2013 tritt mit 1. November 2013 in Kraft. Er ist auch auf die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen, die vor seinem Inkrafttreten getroffen wurden, sowie auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits anhängige Verfahren anzuwenden.
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