3Ob153/08h—OGH Entscheidung
11. Juli 2008
…„psychopathische Päderasten", „Araberfotze", „Quotenhuren", „Schwuchtelwichser", „Inzuchtrichter" und dergleichen. Er verwendet das (explizite) Götzzitat und andere unflätige Aufforderungen. Nach § 22 AußStrG iVm § 86 ZPO kann gegen Parteien, welche die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzen, eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Der Rekurswerber wurde…