1Ob120/17d—OGH Entscheidung
12. Juli 2017
…im Einklang gestanden wäre. Darauf, ob dem Antragsgegner aus der Vermögensverschiebung Vorteile entstanden sind, kommt es nicht an. Vielmehr besteht die Rechtsfolge einer § 91 Abs 1 AußStrG widersprechenden Verfügung darin, dass der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen ist. Es wird also fingiert, das Fehlende sei dem betreffenden Ehegatten bereits durch…