8Ob298/00g—OGH Entscheidung
13. September 2001
…keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben und der Rechnungsabschluss der Gesellschaft den wahren Wert der erblasserischen Beteiligung erkennen lässt. Jene Entscheidungen, die davon ausgehen, dass § 106 AußStrG dispositives Recht seien, haben Fälle einer Fortsetzungsklausel zum Gegenstand, wonach nicht der Anteil, sondern der Abfindungsanspruch in den Nachlass fällt und zu inventarisieren ist (zB…