BundesrechtBundesgesetzeAußerstreitgesetzII. Hauptstück Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Erwachsenenschutzangelegenheiten5. Abschnitt Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe§ 97

§ 97Anerkennung und Verweigerungsgründe

In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date