3Ob44/08d—OGH Entscheidung
08. Mai 2008
…Rechtskraft des Beschlusses ein. Unter Rechtskraft ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, also der Umstand, dass die Entscheidung nicht mehr weiter anfechtbar ist (§ 42 AußStrG). Dies bedeutet, dass eine in einem außerstreitigen Verfahren ergangene Rekursentscheidung, gegen die ein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben wurde, im Umfang der Anfechtung noch nicht rechtskräftig und…