Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Geheimhaltung der Wohnanschrift von Parteien und Zeugen sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
…Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 3 UVG sowie die Geheimhaltung aller ihrer persönlichen Daten sowie derer ihrer Mutter gemäß § 10a AußStrG. [2] Das Erstgericht bewilligte die Geheimhaltung der Wohnanschrift der Kinder und ihrer Mutter gemäß § 10a AußStrG iVm § 75a ZPO. Das Mehrbegehren…
… E* D*, geboren am * 2013, und 2) E* D*, geboren am * 2016, beide wohnhaft bei ihrer Mutter A* D* (§ 10a AußStrG), hier wegen vorläufigen Kontaktrechts, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters M* D*, vertreten durch Dr. Dominik Brunner, Rechtsanwalt in Linz, gegen den Beschluss des…