Stehen die Erben und ihre Quoten fest und ist die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen, so hat das Gericht den Erben die Verlassenschaft einzuantworten (§ 797 ABGB).
Rückverweise
Zu den übrigen Voraussetzungen der Einantwortung gemäß § 177 AußStrG zählt auch die Errichtung des Inventars, sofern diese geboten ist.…
§177 AußStrG ist in Zusammenhalt mit §29 Abs1 LiegTeilG zu sehen: Wird in einem vor der Einantwortung geschlossenen Erbteilungsübereinkommen das Eigentum an in den Nachlass fallenden…
Der Grund für die ausschließliche Zuständigkeit des Abhandlungsgerichts gemäß § 177 AußStrG liegt darin, dass allein das Abhandlungsgericht in der Lage ist, zu beurteilen, ob die Liegenschaft der Abhandlung unterzogen wurde, ob der antragstellende Erbe zur bücherlichen…
Wenn nach § 177 AußStrG das Abhandlungsgericht zur Bewilligung der Verbücherung der Abhandlungsergebnisse nach der Einantwortungsurkunde beruft, handelt es sich doch dabei nicht mehr um einen Akt der Abhandlungspflege, sondern…
…Partei doch wohl kaum berechtigt, über Forderungen dritter Personen durch Begründung von Pfandrechten zu deren Gunsten zu verfügen. Einen solchen Antrag kann gemäß § 177 AußStrG allenfalls zwar der Erbe beim Verlassenschaftsgericht stellen, dann bedarf es aber jedenfalls wiederum der Ermächtigung des betreibenden Gläubigers oder eines zu bestellenden Verwalters, um anstelle…
…den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Begründung: 1. Gemäß § 177 AußStrG hat das Gericht die Verlassenschaft einzuantworten, wenn die Erben und ihre Quoten feststehen und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen ist. Bei den „übrigen…
…Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. Nur bei aufrechter Ehe - die Ehe der Eltern ist hingegen geschieden - ist die Zuteilung der Obsorge nach § 177 Abs 1 AußStrG davon abhängig, ob die Eltern nicht bloß vorübergehend getrennt leben. Dabei hat die Rechtsprechung sogar in diesem Falle ein getrenntes Leben auch bei Benützung derselben…
…§ 431 ABGB Rz 2; Koziol-Welser II9 106) spricht für die Richtigkeit der Rechtsansicht des Rekursgerichtes. Auch bei Einantwortung (vgl § 436 ABGB, § 177 AußStrG, §§ 28, 29 LiegTeilG; NZ 1981, 109), Verschmelzung (vgl NZ 1991, 318; RpflSlgG 1410, 1523), Zuschlag (vgl § 237 EO, § 28 Abs 2…
…sowie Legatare von ihrem Legat und ebenso Auflagenbegünstigte und Unterhaltsberechtigte nachweislich zu verständigen. Diese den Erben obliegende nachweisliche Verständigung sei gemäß §§ 176, 177 AußStrG Voraussetzung für die Einantwortung. Auch dürfe die Einantwortung bei sonstiger Nichtigkeit nicht vor dem Nachweis der gemäß § 176 Abs 2 AußStrG für…
…beendet gewesen seien. [2] Damit wird keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG geltend gemacht: [3] 1. Gemäß § 177 AußStrG hat das Gericht die Verlassenschaft einzuantworten, wenn die Erben und ihre Quoten feststehen und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen ist. [4] Bei den „…
…Bezirksgericht Bad Ischl zurück. Am 15. Februar 1957 trat das Bezirksgericht Bad Ischl dem Bezirksgericht Favoriten die Sache neuerlich unter Hinweis auf die §§ 177 AußStrG. und 44 JN. ab. Nun legte das Bezirksgericht Favoriten die Sache dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung gemäß § 47 JN. vor. Der Oberste Gerichtshof sprach…
…ihr Vorbringen im Fristerstreckungsantrag, wonach die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung binnen 3 Monaten nach Rechtskraft der Einverleibung des Eigentumsrechts bzw der Einantwortungsurkunde ende. Nach § 177 AußStrG setzt die Verbücherung des Abhandlungsergebnisses voraus, dass die Einantwortung rechtskräftig ist. Wenn daher - was die Klägerin im vorliegenden Fall nicht bestreitet - das Eigentum des Erben…
…wäre auch unerfindlich, wie denn Bestimmungen des AußStrG. formelle Rechtskraft voraussetzen könnten, wenn immer noch ein ordentliches Rechtsmittel wegen Nichtigkeit zulässig wäre, wie etwa § 177 AußStrG. Damit ist auch die oben erwähnte Ansicht Schusters widerlegt. Von absoluter Nichtigkeit wird allerdings auch im Sinn einer Nichtentscheidung gesprochen. Ob die zuletzt erwähnten Entscheidungen…
…Erbin durch Einantwortung und somit als Gesamtrechtsnachfolgerin (zB 4 Ob 242/08d; RIS Justiz RS0007748; RS0008390; RS0007899; Sailer in Gitschthaler/Höllwerth § 177 AußStrG Rz 2) von einer der Vertragspartner des Schenkungsvertrags erworben hat und daher an den Inhalt des 1959 eingeräumten Nutzungsrechts gebunden ist, zumal auch das…
…dessen Zeitpunkt und Ort; darunter fällt auch die erbrechtliche Umschreibung des Nachlasses. 2.3 Das nach dem Erbstatut anzuwendende deutsche Recht kennt keine §§ 177 AußStrG ff vergleichbare Beschlussfassung über die Einantwortung. Nach § 2353 BGB ist dem Erben über Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein) auszustellen, in…
…Dagegen richtet sich der auf § 16 AußStrG gestützte Revisionsrekurs der mj. P***** und S*****. Dieses Rechtsmittel ist unzulässig. Die gemäß § 177 AußStrG auf Antrag des Erben ergangene Verbücherungsanordnung des Abhandlungsgerichtes ist ein Grundbuchsbeschluß, für dessen Anfechtbarkeit die Bestimmungen der §§ 122 ff GBG maßgebend…
…verbundenen Rechtssache des Antragstellers Dr. Herbert H*****, vertreten durch Dr. Friedrich J. Reif-Breitwieser, Rechtsanwalt in Wien, wegen Antrag auf Verbücherung des Abhandlungsergebnisses gemäß § 177 AußStrG und Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts ob der EZ ***** Grundbuch *****, infolge Revisionsrekurses des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom…
…des Verlassenschaftskurators nicht Folge gegeben. Zur Derelinquierung einer Liegenschaft müsse auch die Eintragung der Herrenlosigkeit im Grundbuch dazu treten. Einer sinngemäßen Anwendung des §§ 177 AußStrG, 29 LiegTeilG stehe nichts im Wege. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 25. 2. 1997, 4 Ob 37/97p, die Beschlüsse der Vorinstanzen…
…Zeitpunkt und Ort; darunter fällt auch die erbrechtliche Umschreibung des Nachlasses. 2.3 Das nach dem Erbstatut anzuwendende deutsche Recht kennt keine §§ 177 AußStrG ff vergleichbare Beschlussfassung über die Einantwortung. Nach § 2353 BGB ist dem Erben über Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein) auszustellen, in dem…
…könnten auch unbewegliche Sachen derelinquiert werden, wozu bei verbücherten Liegenschaften noch die Eintragung der Herrenlosigkeit ins Grundbuch dazutreten müsse. Einer sinngemäßen Anwendung der §§ 177 AußStrG, 29 Liegenschaftsteilungsgesetz stehe nichts im Wege. Der Revisionsrekurs des Verlassenschaftskurators ist zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. Die durch § 362 iVm §§ 386…
…ausdrücklich auf das Inventar bezogene Ermächtigung beinhaltet die Aufhebung der vom Gerichtskommissär nach § 127 Abs 2 AußStrG angeordneten Sicherungsmaßnahme. 2.2 § 177 AußStrG verpflichtet das Gericht, die Verlassenschaft einzuantworten, wenn die Erben und ihre Quoten feststehen und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen ist. Wendet sich der Revisionsrekurswerber…
…erheblich bezeichnete Rechtsfrage der Notwendigkeit einer Verbücherungsklausel in einer Einantwortungsurkunde wurde vom erkennenden Senat bereits in NZ 1994, 92 = EFSlg 73.717 unter Hinweis auf § 177 AußStrG dahin beantwortet, daß die Einantwortungsurkunde keine Verbücherungsklausel enthalten muß. Eine solche ist zwar nicht vorgeschrieben, aber doch zulässig. In der mit dem Grundbuchsantrag vorgelegten Einantwortungsurkunde…
…sie übergegangene Verpflichtung des Übergebers auf Errichtung verbücherungsfähiger Urkunden. Richtig ist, daß die Einantwortungsurkunde keine Verbücherungsklausel enthalten muß. Dies ergibt sich folgerichtig schon aus § 177 AußStrG, wonach die Eintragung der Einantwortungsverordnung in die öffentlichen Bücher zur Übertragung des Eigentums vom Erben nur bei der Abhandlungsbehörde beantragt werden kann. Diese ist auf…
…ihr außerordentlicher Revisionsrekurs als nicht zulässig zurückzuweisen ist. Das ist wie folgt zu begründen (§ 71 Abs 3 AußStrG): 1. Nach § 177 AußStrG hat das Gericht den Erben die Verlassenschaft einzuantworten, wenn die Erben und ihre Quoten feststehen und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen ist. Sie erfordert…
…Gerade im gegenständlichen Fall tritt dieser Wertungswiderspruch besonders auffällig zutage. Wäre der nunmehr ohnehin im Grundbuch als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft eingetragene Erstantragsteller durch § 177 AußStrG nicht gehindert gewesen, um die Einverleibung seines Eigentums beim Grundbuchsgericht anzusuchen, so hätte er gemäß § 86 GBG diesen Verbücherungsantrag mit dem Antrag auf Löschung…
…Streit über den Umfang eines uneigentlichen Nachvermächtnisses die analoge Anwendung der §§ 161 ff AußStrG rechtfertigt. [35] 3.2. Nach § 177 AußStrG ist die Verlassenschaft einzuantworten, wenn die Erben und ihre Quoten feststehen und die Erfüllung der „übrigen Voraussetzungen“ nachgewiesen ist. Diese Voraussetzungen umfassen im…
… 127/94; 6 Ob 92/13t; 2 Ob 113/22i). Diese (besondere) Voraussetzung der Einantwortung im Sinne des § 177 AußStrG ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt, weil sich der Mindestanteil nach wie vor in der Verlassenschaft befindet und durch die Einantwortung auf die Erbengemeinschaft übergehen…
…ab. Gemäß § 99 Abs 1 GBG ordnete es die Anmerkung dieser Abweisung im Lastenblatt der Liegenschaft an. Unter Hinweis auf die Textierung des § 177 AußStrG vertrat es die Rechtsansicht, das Abhandlungsgericht könne von Amts wegen nur Rechte verbüchern, die für den Erblasser grundbücherlich einverleibt gewesen oder letztwillig von ihm angeordnet…
…Die Verlassenschaft setzt als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen zunächst fort (§546 ABGB). Erst mit der gerichtlichen Einantwortung (§797 ABGB; §§177 ff AußStrG) folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach; dasselbe gilt mit Übergabebeschluss für die Aneignung durch den Bund (Gesamtrechtsnachfolge; §546 ABGB). 3.3. Gemäß §…
…die Einschreiterin mit dem auf Art140 Abs1 Z1 litd B VG gegründeten Antrag die Aufhebung des §6a ZPO, §268 ABGB der §§177 ff AußStrG wegen Verfassungswidrigkeit. 3. Der Antrag ist unzulässig. Die Antragstellung gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B VG setzt voraus, dass die angefochtenen Gesetzesbestimmungen in der vor…
…durch eine vom Verlassenschaftsgericht auszustellende Urkunde nachgewiesen werden muss, sofern sich dies nicht aus einer in der Einantwortungsurkunde enthaltenen – nach damaliger Rechtslage (§ 177 AußStrG aF) nicht vorgeschriebenen, aber doch zulässigen – Verbücherungsklausel ergibt. Erst dadurch wird dem Grundbuchsgericht die Prüfung ermöglicht, ob die durch die Einantwortungsurkunde als solche ausgewiesenen…
…spätestens mit der Rechtskraft der Entscheidung saniert sei. Die rechtskräftige Einantwortung an R***** sei daher unabänderlich und könne nicht mehr behoben werden. Nach § 177 AußStrG iVm § 29 Liegenschaftsteilungsgesetz habe das Abhandlungsgericht die Verpflichtung, nach erfolgter Einantwortung die Herstellung der Grundbuchsordnung zu bewirken. Aus all dem ergäbe sich, daß…
…BGBl I 2003/111 durchgeführt wurde. Dies bedeutet, dass die Eintragung der Ergebnisse der Einantwortung nach deren Rechtskraft im Grundbuch gemäß § 177 AußStrG in der damals geltenden Fassung von der „Abhandlungsbehörde“ (hier Clemens M***** als für das Verlassenschaftsverfahren zuständigem Rechtspfleger) bewilligt wurde, Jürgen H***** hatte diese…
… 5. 2003 beantragten die Antragsteller beim Erstgericht als Grundbuchsgericht die Einverleibung der Anmerkung der Rechtfertigung. Das Erstgericht wies den Antrag gemäß § 177 AußStrG ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller nicht Folge, sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei und führte Folgendes aus: Gemäß § …
…B*** dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Hannelore S*** habe mit der in Rechtskraft erwachsenen Einantwortung Eigentum an allen zum Nachlaß gehörenden Vermögensobjekten erworben. Gemäß § 177 AußStrG habe das Abhandlungsgericht die Ergebnisse des Verlassenschaftsverfahrens hinsichtlich des Liegenschaftsvermögens zu verbüchern. Auf die Erfüllung eines nicht privilegierten Vermächtnisses könne das Abhandlungsgericht nicht Einfluß nehmen…
…Berufenen unabhängig von der Streitfrage über den Zeitpunkt des Rechtserwerbes des (Nach )Erben an den einzelnen Verlassenschaftsstücken ein erst nach dem Vollzug der in § 177 AußStrG erwähnten Verbücherung bestehendes "bücherliches Recht" keinesfalls zustehen. In dem vorliegenden Sonderfall einer sogenannten "befreiten Vorerbschaft" ist nun der Rechtserwerb des Nacherben an den einzelnen Stücken…
…II der KG G auf dem Hälfteanteil des Josef F die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Johann F. Das Erstgericht befaßte sich in diesem Verbücherungsbeschluß (§ 177 AußStrG, § 29 LiegTeilG) mit der Frage, ob die Übertragung der Anteilsrechte an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft einer Bewilligung der Agrarbehörde bedürfe und vertrat die Ansicht, daß…
…1981 dieses Rechtsmittel im Wesentlichen mit der Begründung zurück, dass es sich bei den angefochtenen Entscheidungen nicht um einen Verbücherungsbeschluss im Sinne des § 177 AußStrG handle, sondern um die sogenannte Verbücherungsklausel, also nur um eine nicht der Rechtskraft fähige Ankündigung von Maßnahmen, mit der in die Rechte der am Abhandlungsverfahren…