Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: „Aufgrund der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde GZ 17 A 206/03s 41 des Bezirksgerichts Graz, des notariell beglaubigten Schenkungsvertrags vom 18. Oktober 2005, der Heiratsurkunde Nr 1084/1978 d…
Text Begründung: Die Liegenschaft EZ 1423 KG *****steht bücherlich im Miteigentum des Hubert S*****, geboren am 5. 11. 1927, und der Elfriede S*****, geboren am 30. 11. 1931. Der Hälfteeigentümer Hubert S***** verstarb am 24. 5. 2003. Im Verlassenschaftsverfahren 17 A 206/03s des Bezirksgerichtes Graz w…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig und auch berechtigt. Zufolge § 23 GBG ist, wenn ein zu einer Verlassenschaft gehöriges unbewegliches Gut oder bücherliches Recht veräußert wird, dem Erwerber die Eintragung seines Rechtes unmittelbar nach dem Erblasser zu bewilligen. Ist die Einan…