Können die Wirkungen eines Beschlusses nicht durch die Einleitung eines anderen gerichtlichen Verfahrens beseitigt werden, so kann dessen Abänderung nach den folgenden Bestimmungen begehrt werden.
Rückverweise
Die Erledigung des Abhandlungsverfahrens gem § 72 Abs 1 AußStrG schließt grundsätzlich die Bestellung eines Verlassenschaftskurators nach den §§ 78, 128 AußStrG aus.…
Nach § 107 Abs 1 Z 3 AußStrG 2005 ist ein Abänderungsantrag (§§ 72 ff AußStrG 2005 - der funktionell weitestgehend der Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage des streitigen Verfahrens nachgebildet ist) im außerstreitigen Verfahren über die Obsorge und den persönlichen Verkehr ausdrücklich ausgeschlossen…
Da die Bestimmungen über den Abänderungsantrag nach den §§ 72 ff AußStrG 2005 jenen der ZPO nachgebildet sind, gilt der Grundsatz, dass ein in „Scheinrechtskraft“ erwachsener Beschluss (in den Fällen der nicht erkannten Prozessunfähigkeit) nicht…
…nach dem 31. 12. 2004 läge. Dem Revisionsrekurs sei aber noch erwidert, dass § 107 Abs 1 Z 3 AußStrG nF einen Abänderungsantrag (§§ 72 ff AußStrG nF) - also den neuen Rechtsbehelf, der funktionell weitestgehend der Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage des streitigen Verfahrens nachgebildet ist (ErläutRV abgedruckt in Fucik/Kloiber AußStrG [2005] 247…
Schmerzengeld kann, wenn eine Verlassenschaftabhandlung gemäß § 72 Abs 1 AußStrG nicht stattgefunden hat, vom Erwerber nur auf Grund einer Ermächtigung des Abhandlungsgerichtes nach § 72 Abs 2 AußStrG und nur namens der Verlassenschaft geltend gemacht…
Auch für das Abänderungsverfahren nach den §§ 72 ff AußStrG gilt hinsichtlich der für das Rechtsmittelverfahren maßgeblichen Streitwertgrenzen und Bewertungsvorschriften, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands im abzuändernden Verfahren mit dem Wert des Entscheidungsgegenstands…
weiterhin ausschließlich durch § 69 Abs 4 AVG bestimmt, wobei jedoch für das Verfahren vor der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission die Bestimmungen der §§ 72 ff AußStrG sinngemäß heranzuziehen sind.…
nunmehr § 151] iVm § 163 [nunmehr § 148] ABGB oder ‑ bei gerichtlich festgestellter Vaterschaft ‑ auch durch einen Abänderungsantrag nach den §§ 72 ff AußStrG geschehen. Damit ist aber eine selbständige Beurteilung der ‑ durch Anerkenntnis oder gerichtliche Feststellung begründeten ‑ Abstammung oder Nichtabstammung im Rahmen einer Vorfragenprüfung ausgeschlossen.…
…Jahresabschlüsse bis 2006 zwischenzeitig offengelegt. Die Vorinstanzen haben diesen Antrag übereinstimmend mit der wesentlichen Begründung abgewiesen, es liege kein tauglicher Wiederaufnahmegrund nach §§ 72 ff AußStrG vor. 2.1. Die Auffassung der Vorinstanzen ist hinsichtlich nahezu aller (rechtskräftig abgeschlossenen) Zwangsstrafverfahren im Ergebnis allein schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Entscheidungen erster…
…das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überwiesen. Begründung: Die an den Obersten Gerichtshof adressierte Eingabe des Betroffenen enthält primär einen „Abänderungsantrag gemäß §§ 72 ff AußStrG bzw Wiederaufnahme iSd § 530 ZPO“ betreffend den Beschluss 9 Ob 58/14s, mit dem der Revisionsrekurs des Betroffenen zurückgewiesen wurde…
…Wilfried Opetnik, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Stadt W*****, vertreten durch Mag. DI Markus Petrowsky, Rechtsanwalt in Wien, wegen §§ 72 ff AußStrG betreffend das Verfahren AZ 48 Msch 3/05g des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss…
die Erben über. Es stehen die Gläubiger des Erblassers, also auch dessen Vermieter, der hereditas iacens gegenüber, wenn der Bericht über die Todfallsaufnahme gemäß § 72 Abs 1 AußStrG erledigt wurde. Allerding ist in diesem Zusammenhang auf das Eintrittsrecht nach § 19 Abs 2 Z 11 MG Rücksicht zu nehmen.…
…hat im Hauptverfahren den Entscheidungsgegenstand mit 10.000 EUR nicht übersteigend bewertet. 3. Der Wert des Streitgegenstands im Abänderungsverfahren nach den §§ 72 ff AußStrG kann grundsätzlich kein höherer sein, als der im Hauptverfahren (5 Ob 141/10m; 5 Ob 260/15v je mwN). Der Oberste…
…in seiner als „Ersuchen um Erklärung“ bezeichneten Eingabe mit unterschiedlich formulierten Anträgen gegen diese Entscheidung. Die Ausführung eines Abänderungsantrags iSd §§ 72 ff AußStrG ist darin inhaltlich nicht zu sehen. [3] Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, der gemäß Art 92 Abs 1 B VG die oberste Instanz in…
…P ist am 19. Juli 1972 verstorben; mit Beschluß des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 26. September 1972, A 364/72-4, wurde gemäß § 72 Abs 1 AußStrG ausgesprochen, daß mangels eines Nachlaßvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattfinde. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ Y, zu welcher unter anderem auch das Grundstück Nr…
…Pkt 1 dieses Beschlusses gerichtete, als „außerordentlicher Revisionsrekurs“ bezeichnete Rechtsmittel ist absolut unzulässig, weil der auch im Abänderungsverfahren nach §§ 72 ff AußStrG (RIS Justiz RS0042445 [T8]) bzw im Wiedereinsetzungsverfahren nach § 21 AußStrG iVm §§ 146 ff ZPO (RIS Justiz RS0042445 [T10]) maßgeblicher…
…Abänderungsverfahren kann grundsätzlich kein höherer sein als der im Hauptverfahren (RIS Justiz RS0042445; RS0042409). Das gilt auch für dieses Abänderungsverfahren nach den §§ 72 ff AußStrG (5 Ob 141/10m mwN). 4. Ausgehend von der rekursgerichtlichen Bewertung des Entscheidungsgegenstands im ursprünglichen Verfahren unter der maßgeblichen Wertgrenze von 10.000…
…wendet sich in ihrer als „Beschwerde und Bitte um Überprüfung“ bezeichneten Eingabe gegen diese Entscheidung. Die Ausführung eines Abänderungsantrags iSd §§ 72 ff AußStrG ist darin inhaltlich nicht zu sehen. [3] Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, der gemäß Art 92 Abs 1 B-VG die oberste Instanz in…
…381 KG *, Liegenschaftsadresse K*, wegen §§ 32, 52 Abs 1 Z 9 WEG (hier wegen Abänderung gemäß §§ 72 ff AußStrG), über die außerordentlichen Revisionsrekurse des Sechst und des Siebentantragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 4. Oktober 2017…
…§ 62 Abs 1 AußStrG, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukomme, ab. Die Bestimmungen der §§ 72 ff AußStrG neu (BGBl I 2003/111) über das Abänderungsverfahren sind nach § 203 Abs 8 AußStrG nF nur dann anzuwenden, wenn das Datum…
…1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen die Antragsgegnerin Stadt W*****, vertreten durch Mag. DI Markus Petrowsky, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 72 ff AußStrG betreffend das Verfahren 48 Msch 3/05g des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts…
…8. 7. 2009, GZ 39 R 155/09x 22. Gegenstand dieses rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, das durch einen Abänderungsantrag (§ 72 AußStrG) wieder aufgenommen und die vormalige Sachentscheidung abgeändert werden soll, war die Überprüfung des dem Antragsteller von den Antragsgegnern im Zeitraum 18. 5. 2004…
…sind (1 Ob 115/03y = RS0118682; RS0108052 [T1]; RS0118208). [10] 2.2. In diesem Sinn unmittelbar zusammenhängende Verfahren sind etwa Abänderungsanträge nach § 72 AußStrG im Hinblick auf das ursprüngliche Verfahren, im Z usammenhang mit Verfahren außer Streitsachen eingeleitete Provisorialverfahren, an ein Verfahren außer Streitsachen anschließende Exekutions und Sicherstellungsverfahren einschließlich…
Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu § 72 AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.…
…§§ 530 ff ZPO analog angewendet werden (RIS Justiz RS0110301), sei es wenn zum AußStrG 2005 das Abänderungsverfahren nach den §§ 72 ff AußStrG anzuwenden ist. Die §§ 62 und 63 AußStrG mit dem darin genannten Betrag von 30.000 EUR für den Entscheidungsgegenstand sind gemäß Art…
…in Wien, gegen den Antragsgegner G*****genossenschaft B*****, wegen Abänderung der Entscheidung 14 Nc 312/95g des Bezirksgerichtes Bregenz vom 29. Februar 1996 (§§ 72 ff AußStrG), über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgericht vom 6. Juni 2005, GZ 2 R 155/05t-6, den…
…2003 verstarb Andrä S***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die anschließende Todfallsaufnahme führte zum Ergebnis, dass der Wert des Nachlassvermögens die Grenze des § 72 AußStrG 1854 nicht erreicht. Daraufhin sprach das Erstgericht mit Beschluss vom 10. 9. 2003 (ON 7) aus, dass „mangels eines abhandlungspflichtigen Nachlassvermögens eine…
…Aufwandersatz zuerkannt. Der nunmehrige Sachwalter stellte in der Folge für den Betroffenen zu den Beschlüssen ON 23 und 26 einen Abänderungsantrag gemäß § 72 AußStrG mit dem Begehren, die Anträge des vormaligen Sachwalters auf Entschädigung und Aufwandersatz abzuweisen. Das Erstgericht wies den Antrag zurück, weil gemäß § 139 Abs…
…vorgenommene Bewertung wäre der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (vgl 7 Ob 210/01k mwN). Das gilt auch für ein Verfahren nach §§ 72 ff AußStrG (vgl 5 Ob 148/10s denselben Antragsteller betreffend). Ausgehend von der rekursgerichtlichen Bewertung des Entscheidungsgegenstands im ursprünglichen Verfahren unter der maßgeblichen Wertgrenze von…
…Sachwalterschaftsverfahrens an das Bezirksgericht L***** an. Abgesehen davon, dass Abänderungsgründe gemäß § 73 AußStrG nicht geltend gemacht werden, kann die Abänderung gemäß § 72 AußStrG (nur) dann begehrt werden, wenn die Wirkungen eines Beschlusses nicht durch die Einleitung eines anderen gerichtlichen Verfahrens beseitigt werden können. Der Betroffene kann aber den…
…IIa VO (vgl 1 Ob 254/11a [ErwGr 4.]). [13] 3.3. Der Hinweis auf den mittlerweile eingebrachten Abänderungsantrag nach § 72 AußStrG geht schon wegen § 111d Abs 1 iVm § 107 Abs 1 Z 4 AußStrG ins Leere. [14] 4.1. …
… H*, gegen die Antragsgegnerin C* pA *, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, hier wegen Verfahrenshilfe für einen Abänderungsantrag nach § 72 AußStrG, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird an das Erstgericht überwiesen. Begründung: [1] Das Erstgericht wies den auf Aufteilung…
…neben ihren drei schon 1947 volljährigen Kindern - geworden sei, die sich aber ebensowenig wie die Beklagte erbserklärt haben, weshalb die anhängig gewesene Verlassenschaft gemäß § 72 Abs. 1 AußStrG. erledigt wurde. Meritorisch brachte die Beklagte vor, daß der Anspruch, den die frühere Klägerin, Rosa Sch., gegen den Gatten der Beklagten behauptet habe, nicht mehr…
…behandeln. Das Außerstreitverfahren kenne jedoch keine Nichtigkeitsklage iSd §§ 529, 532 ff ZPO, sondern das Instrument des Abänderungsantrags gemäß §§ 72 ff AußStrG. Über einen Abänderungsantrag habe gemäß § 76 Abs 2 AußStrG selbst dann, wenn der abzuändernde Beschluss von einem Gericht höherer Instanz gefällt werde…
…Oktober 2009, AZ 1 Ob 176/09b, Abstand zu nehmen (ON 108) und diesen Beschluss nach den §§ 72 ff AußStrG abzuändern (ON 107), wies das Erstgericht mit Beschlüssen vom 26. Juli 2010 ab (ON 122 und ON 123). Das Rekursgericht wies den Rekurs gegen…
…139 AußStrG und die Materialien zu dessen Abs 2. Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergebe sich, dass ein Abänderungsverfahren nach den §§ 72 ff AußStrG in den Verfahren des 10. Abschnitts des II. Hauptstücks des AußStrG nicht stattfinde. Soweit der Betroffene darauf verweise, dass § 139 Abs…
…Entscheidung herbeigeführt hätte. Diese Gründe eines Abänderungsantrags entsprechen dem Wiederaufnahmsklagegrund nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Die Bestimmungen über das Abänderungsverfahren (§§ 72 ff AußStrG nF) sind im vorliegenden Verfahren jedoch noch nicht anwendbar, weil das Datum der Entscheidung erster Instanz, deren Abänderung beantragt wird, vor dem 1. 1. 2005…
…und die „Wiederaufnahme“ des Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters an. Dabei handelt es sich um einen Abänderungsantrag im Sinn der §§ 72 ff AußStrG. Der Abänderungsantrag ist gemäß § 76 Abs 1 AußStrG bei dem Gericht einzubringen, das zuletzt in erster Instanz als erkennendes Gericht tätig war…
… 151] iVm § 163 [nunmehr § 148] ABGB oder bei gerichtlich festgestellter Vaterschaft auch durch einen Abänderungsantrag nach den §§ 72 ff AußStrG geschehen. Damit ist aber eine selbständige Beurteilung der durch Anerkenntnis oder gerichtliche Feststellung begründeten Abstammung oder Nichtabstammung im Rahmen einer Vorfragenprüfung ausgeschlossen ( Hopf in KBB…
…§ 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Begründung: Die Verlassenschaft nach der am ***** verstorbenen Erblasserin wurde „armutshalber abgetan“ (§ 72 Abs 1 AußStrG 1854). Erbserklärungen wurden nicht abgegeben. Das Erstgericht wies einen Antrag des Verlassenschaftskurators, ihn zur Unterfertigung einer Aufsandungserklärung über eine im grundbücherlichen Eigentum der Erblasserin…