1Ob17/05i—OGH Entscheidung
22. Februar 2005
…Zukunft kaum von Bedeutung sein wird, ist schließlich aber auch deshalb zu unterstellen, weil eine rechtskräftige ausländische Entscheidung über die Ehescheidung in Österreich - gemäß § 100 AußStrG idF BGBl I 2003/111 außerhalb des Anwendungsbereichs von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften nach § 97 Abs 1 AußStrG idgF nunmehr gleichfalls anerkannt wird, ohne…