10Ob89/98f—OGH Entscheidung
17. März 1998
…1986, 517 [518]; NZ 1977, 89; NZ 1969, 42). Wird nach erfolgter Einantwortung ein vorher nicht bekanntes Verlassenschaftsvermögen aufgefunden, so ist eine Nachtragsabhandlung vorzunehmen (§ 179 Abs 1 AußStrG). Durch die Nachtragsabhandlung, in der weder eine neuerliche Erbserklärung abzugeben, noch eine weitere Einantwortung stattfindet und in der das Inventar lediglich zu ergänzen ist (Deixler…