BundesrechtBundesgesetzeAußerstreitgesetz§ 160a

§ 160aEinwände mit Bezug auf die in einer öffentlichen Urkunde beurkundeten Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse und Bestreitung des Erbrechts bei fremdem Erbstatut

In Kraft seit 17. August 2015
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