RS0104746—AUSL LG Düsseldorf Rechtssatz
13. Juni 1952
Ein 1944 in Österreich geborenes Kind hat gegen den in der Bundesrepublik lebenden und dort staatsangehörigen unehelichen Erzeuger Unterhaltsansprüche nach österreichischem Recht, mag die Mutter noch die reichsdeutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht, und zwar für die Zeit bis zum 27.04.1945 un…