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JudikaturAUSL LAG Stuttgart

AUSL LAG Stuttgart

RS0104674—AUSL LAG Stuttgart Rechtssatz

17. Juli 1953

Ein Anwaltsassessor hat in der Regel nur dann Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung, auch wenn im Anwaltsbüro feste Bürostunden eingeführt sind, wenn die Dauer seiner Arbeit in der Woche die Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden überschreitet. Dringliche Arbeiten, die eine Beschäftigung in dem Anwaltsbüro …

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