RS0104674—AUSL LAG Stuttgart Rechtssatz
17. Juli 1953
Ein Anwaltsassessor hat in der Regel nur dann Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung, auch wenn im Anwaltsbüro feste Bürostunden eingeführt sind, wenn die Dauer seiner Arbeit in der Woche die Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden überschreitet. Dringliche Arbeiten, die eine Beschäftigung in dem Anwaltsbüro …