RS0104773—AUSL OLG Karlsruhe Rechtssatz
09. Juni 1976
Für die Frage der Voraussehbarkeit eines tödlichen Ausgangs ist das konkrete Unfallgeschehen maßgebend. Bei einem verhältnismäßig leichten Auffahrunfall, bei dem die Beteiligten unverletzt bleiben, ist es nicht vorhersehbar, daß eine schwere Herzkrankheit des geschädigten Kraftfahrers in Verbindung …