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JudikaturAUSL VerwG Köln

AUSL VerwG Köln

RS0104678—AUSL VerwG Köln Rechtssatz

24. Mai 1972

Der Richter bestimmt eigenverantwortlich, welche Arbeitszeit er auf die Erledigung seiner richterlichen Geschäfte verwendet. Wenn aufgrund des Geschäftsanfalls für ihn eine zeitliche Arbeitsbelastung eintritt, die die durchschnittliche Arbeitsbelastung eines vergleichbar besoldeten Beamten nicht nur…

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