RS0104726—AUSL LG Bonn Rechtssatz
28. November 1952
Fehlt im Mai 1951 bei einem Expressgutpaket von acht Kilogramm nach W-Berlin der Warenbegleitschein und wurde es daher an der Zonengrenze von Volkspolizei beschlagnahmt, so haftet die Bundesbahn für den Schaden, wenn auch nicht wegen des bei Aufgabe fehlenden Begleitpapiers, so doch wegen Verletzung…