RS0104709—AUSL OLG Saarbrücken Rechtssatz
19. Dezember 1974
Der Aussteller, der das Verfalldatum eines bereits angenommenen Wechsels vorverlegt, um das in dieser Weise geänderte Papier in Umlauf zu setzen, verfälscht auch dann eine Urkunde, wenn er die inhaltliche Änderung als von ihm vorgenommen kennzeichnet. RS U OLG Saarbrücken (D) 1974/12/19 …