RS0104703—AUSL OLG Frankfurt Rechtssatz
23. Dezember 1954
Dem Heiratsvermittler ist nach geltendem Recht der Erwerb der Kaufmannseigenschaft nach § 2 HGB versagt, nicht etwa weil seine Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung nicht als "gewerblich" im Sinne des Handelsrechts angesehen werde, sondern weil die Rechtsgeschäfte, die sein Gewerbe kennzeichnen, nic…