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JudikaturAUSL AG Darmstadt

AUSL AG Darmstadt

RS0104755—AUSL AG Darmstadt Rechtssatz

30. Oktober 1981

Ist ein Ehegatte Deutscher und der andere Österreicher und wohnen beide seit vielen Jahren in Deutschland, dann kann die Streitfrage offen bleiben, ob die Heimatrechte beider Ehegatten kumulativ zu berücksichtigen sind oder ob an ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen ist, weil das ös…

RS0104762—AUSL AG Darmstadt Rechtssatz

30. Oktober 1981

Das österreichische internationale Privatrecht gibt in diesem Fall dem Grundsatz der Beurteilung nach derjenigen Rechtsordnung, zu der die stärkste Beziehung besteht (§ 1 Abs 1 und 2 österreichisches IPR-Gesetz), den Vorrang vor dem für die Adoption berufenen Heimatrecht der Annehmenden (§ 26 Abs 1 …

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