RS0104755—AUSL AG Darmstadt Rechtssatz
30. Oktober 1981
Ist ein Ehegatte Deutscher und der andere Österreicher und wohnen beide seit vielen Jahren in Deutschland, dann kann die Streitfrage offen bleiben, ob die Heimatrechte beider Ehegatten kumulativ zu berücksichtigen sind oder ob an ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen ist, weil das ös…