RS0104739—AUSL BG Leipzig Rechtssatz
17. Oktober 1974
1. Die Verurteilung eines Arztes wegen fahrlässiger Tötung setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eine objektiv für ihn bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat und daß diese Pflichtverletzung ursächlich für die eingetretenen Folgen war. 2. Pflichten eines Arztes können sich aus allgemein ane…