—AUSL Oberstes Gericht Norwegen - Hoyesterett Rechtssatz
17. Dezember 1993
Oberstes Gericht Norwegen (Hoyesterett) 17.12.1993 Publikation: Norsk Retstidende 1993 S 1583 - 1585 Eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten eines Gerichts eines Staates, in dem nur eine der Parteien ihren Wohnsitz hat, bewirkt nicht, daß sich nur diese Partei auf die Gerichtsstandsvereinbarung b…