Ro 2026/01/0003 Rn. 1—VwGH Rechtssatz
06. August 2026
Die behördliche Auflösung eines Vereins selbst (§ 29 VerG) wie auch die Erklärung, dass die Vereinsgründung nicht gestattet ist (§ 12 VerG), sind, so wie die Beurteilung der Frage, ob überhaupt ein Verein iSd Art. 11 EMRK vorliegt, Entscheidungen, die den Kernbereich der Vereinsfreiheit betreffen. E…