2—VwGH Rechtssatz
24. Oktober 2025
Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention gewährt Umweltorganisationen, die die Voraussetzungen des Art. 2 Z 5 legcit. erfüllen, ein Recht auf einen Rechtsbehelf, soweit dieser gegen eine Entscheidung gerichtet ist, die in den Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention fällt, also etwa gegen Entsch…