RS0104707—AUSL LG Mönchengladbach Rechtssatz
25. April 1967
1) Die Versäumung der Klagefrist bewirkt den Untergang des Anspruchs auf Versicherungsschutz auch dann, wenn die Ablehnung materiell unberechtigt war, und grundsätzlich sogar dann, wenn der Versicherer in Kenntnis der Unberechtigtheit seiner Ablehnung die Frist gesetzt hat. Im letzteren Falle setzt …