RS0104752—AUSL LG Ansbach Rechtssatz
26. April 1968
Eine Gemeinde als Friedhofsverwalterin kommt ihrer Pflicht, Friedhofsbesucher vor Gefährdung und Verletzung durch umstürzende Grabsteine zu bewahren, nur dadurch nach, daß sie deren Standfestigkeit in angemessenen Abständen einmal oder zweimal im Jahr durch sachkundige Personen überprüfen und festge…