RS0109728—AUSL BSG Rechtssatz
27. Mai 1997
Die Tatsachengerichte haben bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand des Anspruchstellers im Rahmen der Beweiswürdigung zwar an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen, sind aber nicht befugt, dabei den Bew…