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JudikaturAUSL KG Berlin - West

AUSL KG Berlin - West

RS0104639—AUSL KG Berlin - West Rechtssatz

08. Dezember 1952

Hat eine Ehefrau nach geschiedener Ehe rechtswirksam ihren Mädchennamen wieder angenommen, dann kann sie sich nach Scheidung ihrer darauf eingegangenen Ehe gemäß § 55 Abs 2 EheG nicht mehr den Namen ihres ersten Mannes beilegen. Dabei ist es unerheblich, ob sie wegen der aus der ersten Ehe hervorgeg…

RS0104617—AUSL KG Berlin - West Rechtssatz

02. Februar 1953

Der Abwesenheitspfleger ist zur Stellung des Antrages auf Todeserklärung seines Pfleglings berechtigt, da er ein rechtliches Interesse daran hat, die Beendigung der Pflegschaft herbeizuführen. RS U KG Berlin - West (D) 1953/02/02 1 W 4146/52 Veröff: NJW 1953,1305…

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