RS0104785—AUSL OLG München Rechtssatz
06. Juni 1952
Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen oder Kleinlebensversicherungen sind nach § 3 Nr 7 LPfV unpfändbar, wenn die Versicherungssumme zur Deckung der beim Tode des Versicherten anfallenden Ausgaben, insbesondere der Bestattungskosten, bestimmt ist und ihre Verwendung für diesen Zweck hinreichend gew…