RS0104679—AUSL LSG Nordrhein-Westfalen Rechtssatz
16. August 1989
Ist Verletztenrente wegen einer Hauterkrankung zuerkannt worden, die zur Berufsaufgabe gezwungen hat, liegt eine wesentliche Änderung nicht schon dann vor, wenn die Versicherte aufgrund neuerworbener Kenntnisse eine wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit ausübt (Abweichung von BSGE 39, 49; SozR 2200…