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JudikaturAUSL EMGR

AUSL EMGR

RS0122521—AUSL EMGR, AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

10. Dezember 2019

Art 5 Abs 4 MRK verlangt nicht als allgemeine Regel eine öffentliche Verhandlung. Auf dem Gebiet der strafrechtlichen Anklagen besteht ein enger Zusammenhang zwischen Art 5 Abs 4 und Art 6 Abs 1 MRK. Art 6 MRK ist teilweise im Vorverfahren anzuwenden, und zwar in Bezug auf Verfahrensgarantien, die i…

RS0121601—AUSL EMGR, AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

14. Juli 2021

Art 5 Abs 4 MRK ist im Verhältnis zu Art 6 MRK lex specialis, Verhandlungen über die Rechtsmäßigkeit der Untersuchungshaft müssen daher nicht in jeden Fall öffentlich durchgeführt werden. Verfahren über Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft betreffen nicht die Entscheidung über eine straf…

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