RS0104676—AUSL LG Hannover Rechtssatz
22. April 1955
Schließt der Versicherer mit dem geschädigten Dritten einen Vergleich, so ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht an den Vergleichsabschluß gebunden; er kann dem Regreßanspruch des Versicherers Einwendungen aus dem Haftpflichtverhältnis entgegensetzen. RS U LG Hannover (D) 19…