RS0129195—AUSL EuGH Rechtssatz
11. November 1986
EuGH 11.11.1986 - Rs C-313/85 Art 17 EuGVÜ ist dahin auszulegen, daß, wenn ein schriftlicher Vertrag, der eine Gerichtsstandsvereinbarung enthält und der für seine Verlängerung die Schriftform vorsieht, abgelaufen ist, aber weiter als rechtliche Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen …