RS0104754—AUSL BGH Köln Rechtssatz
20. Juni 1979
Zur Auslegung der Bestimmung in einem Teilungsabkommen, wonach im Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung eine Haftpflichtverbindlichkeit des Versicherten dem Grunde nach wenigstens möglich sein muß, insofern, als nach allgemeiner Anschauung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Haltu…