Ra 2024/01/0136 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Verleihungswerber hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 4 und § 19 Abs. 2 erster Satz StbG in Bezug auf die Ermittlung allfällig die Aberkennung des Status des Asylberechtigten begründender Endigungsgründe durch die Staatsbürgerschaftsbehörde (bzw. das VwG) die maßgeblichen individuellen Umstände, die der Behörde noch nicht bekannt sind, darzulegen.