B-GlBG
Gliederung
I. Teil Gleichbehandlung
1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
§ 6 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien, wie Besoldungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen, sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit der Frauen einerseits und der Männer andererseits zu verwenden, die zu einer Diskriminierung führen.
§ 6 B-GlBG · B-GlBG · Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 6 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
…§ 6. Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien, wie Besoldungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen, sind keine…
§ 23a Gutachten
…Ausbildungsverhältnis, und 2. jede Dienstnehmerin und jeder Dienstnehmer, die oder der a) eine ihr oder ihm zugefügte Diskriminierung nach den §§ 4, 5, 6 und 7 bis 8a, 13 und 14 bis 16 , b) eine Benachteiligung nach § 20b oder c) eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes nach den §§ 11 und 11b bis 11d behauptet, 3. jede…
§ 9 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
…§ 9. Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes nach den §§ 4, 5, 6 und 7 bis 8a durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und…
§ 25 Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
…§ 25. (1) Auf das Verfahren vor den Senaten der Kommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG , BGBl. Nr. 51/1991, anzuwenden. Für…
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