Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das das Zivilrecht regelt. Es umfasst Bestimmungen zu Verträgen, Eigentum, Erbrecht, Familienrecht und Schadenersatz. Das ABGB bildet die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben und den Rechtsverkehr.
ABGB
ABGB
Begriff des bürgerlichen Rechtes.
§ 2Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist,
§ 3Anfang der Wirksamkeit der Gesetze.
§ 5Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf v
§ 6Auslegung.
§ 7Läßt sich ein Rechtsfall weder aus den Worten, noc
§ 8Nur dem Gesetzgeber steht die Macht zu, ein Gesetz
§ 9Dauer des Gesetzes.
§ 10a) Gewohnheiten.
§ 11b) Provinzial-Statuten.
§ 12c) Richterliche Aussprüche.
§ 13d) Privilegien.
§ 14Haupteintheilung des bürgerlichen Rechtes.
§ 15Personen-Rechte.
§ 16Angeborne Rechte.
§ 17Rechtliche Vermuthung derselben.
§ 17aWahrnehmung der Persönlichkeitsrechte
§ 18Erwerbliche Rechte.
§ 19Verfolgung der Rechte.
§ 20Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
§ 21II. Personenrechte der Minderjährigen und sonstiger schutzberechtigter Personen
§ 22Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte i
§ 23In zweifelhaftem Falle, ob ein Kind lebendig oder
§ 24III. Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
§ 26IV. Aus dem Verhältnisse einer moralischen Person.
§ 27In wie fern Gemeinden in Rücksicht ihrer Rechte un
§ 28V. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers.
§ 33Rechte der Fremden
§ 38Die Gesandten, die öffentlichen Geschäftsträger un