BundesrechtBundesgesetzeFaire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz2. Abschnitt Unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen§ 5h

§ 5hZusammenarbeit im Rahmen des europaweiten Vollzugs

In Kraft seit 01. September 2025
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