Im Garantievertrag hat sich der Garant zur Erbringung jener Leistungen zu verpflichten, die dem Reisenden aus einem dem § 5 entsprechenden Versicherungsvertrag zustehen. Die Garantiesumme bestimmt sich nach § 4.
Rückverweise
PRV · Pauschalreiseverordnung
§ 7 Meldungen und Nachweise
… 4 und 5 oder einer Bankgarantie eines zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Kreditinstitutes oder einer Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 6, 2. den beabsichtigten Umsatz aus der Reiseleistungsausübungstätigkeit a) für die kommenden zwölf Monate und den Umsatz aus der Reiseleistungsausübungstätigkeit des Spitzenmonats oder b) für die…
§ 3 Allgemeines
…Versicherer gemäß den §§ 4 und 5 oder 2. durch Beibringung einer Bankgarantie eines zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Kreditinstitutes gemäß § 6 oder 3. durch eine Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 6. (4) Von der Abdeckung des Risikos sind auch vom Reiseleistungsausübungsberechtigten entgegen den…