Bei der Antragstellung auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd oder zur Erweiterung bestehender Eigenjagdgebiete (§ 6 NÖ JG) sind die auf der Homepage des Landes Niederösterreich ( ) zur Verfügung gestellten Formulare oder die Formulare der Anlage 7a bis 7c zu verwenden.