BVergG 2018
Regelungsgegenstand
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
§ 4Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungendieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber
§ 5Bauaufträge
§ 6Lieferaufträge
§ 7Dienstleistungsaufträge
§ 8Abgrenzungsregelungen
§ 9Ausgenommene Vergabeverfahren
§ 10Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
§ 11Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
§ 12Schwellenwerte
§ 13Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
§ 14Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
§ 15Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
§ 16Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
§ 17Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen undbei dynamischen Beschaffungssystemen
§ 18Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
§ 19Änderung der Schwellen- oder Loswerte
§ 20Grundsätze des Vergabeverfahrens
§ 21Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
§ 22Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
§ 23Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration
§ 24Vorherige Erkundung des Marktes
§ 25Vorarbeiten
§ 26Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 27Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte
§ 28Gesamt- oder Losvergabe
§ 29Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis