(1) Das Einkommen von Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und unterhaltspflichtigen Angehörigen, die mit dem Bezugsberechtigten in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben, die nicht zum Personenkreis gemäß § 3 Abs. 3 zählen, ist bei der Bemessung von Leistungen gemäß § 8 nur soweit zu berücksichtigen, als es den Höchstsatz gemäß § 8 Abs. 3 Z 2 lit. a übersteigt.
(2) Bezugsberechtigte haben Ansprüche gegen Dritte, bei deren Erfüllung Leistungen gemäß § 8 und § 9 nicht oder nur in geringerem Ausmaß erforderlich wären, zu verfolgen, soweit dies nicht offenbar aussichtslos oder unzumutbar ist.
(3) Für die Dauer der Rechtsverfolgung sind Leistungen gemäß § 8 und § 9 ohne Berücksichtigung der verfolgten Ansprüche zu gewähren. Die auf Grund der Rechtsverfolgung zufließenden Leistungen Dritter sind als Einkommen anzurechnen; § 16 Abs. 9 und 10, § 17 und § 18 gelten sinngemäß.
(4) Ansprüche gegen Dritte können von den Bezugsberechtigten auf den Träger der Sozialunterstützung übertragen werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 105/2023
StSUG · Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG
§ 6 Leistungen Dritter, Anspruchsübergang
…§ 6 Leistungen Dritter, Anspruchsübergang (1) Das Einkommen von Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und unterhaltspflichtigen Angehörigen, die mit dem Bezugsberechtigten in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben, die nicht zum Personenkreis gemäß…
§ 32a Inkrafttreten von Novellen
… 31a außer Kraft. (2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 5 und 6, § 3 Abs. 3 Z 2, § 8 Abs. 1a, § 14, § 18 Z 3, §…
§ 4 Sachliche Voraussetzungen
…Sozialunterstützung sind subsidiär und nur soweit zu gewähren, als der jeweilige Bedarf nicht durch eigene Mittel (§ 5) oder durch Leistungen Dritter (§ 6) gedeckt werden kann. (3) Leistungen der Sozialunterstützung sind bei arbeitsfähigen Personen, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, von einer grundsätzlichen Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt…
§ 14 Mitwirkungspflichten von öffentlichen Stellen und Privaten
…Auszahlungszeitpunkt und Auszahlungshöhe, 4. Beginn und Ende der Arbeitsuche (Vormerkzeit), 5. Datum und Grund der Einstellung des Leistungsbezuges bzw. des Endes der Vormerkung der Arbeitsuche, 6. Art, Beginn und Ende von verhängten Sanktionen gemäß § 10, § 11 und § 49 AlVG, 7. Gutachten und sonstige Angaben zur…
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