§ 6 Lieferaufträge — BVergG 2018
Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
§ 8 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 8 Abgrenzungsregelungen
…Leistungsart zu vergeben, die den Hauptgegenstand des Auftrages bildet. (2) Abweichend von Abs. 1 gelten Aufträge, die sowohl Lieferungen im Sinne des § 6 als auch Dienstleistungen im Sinne des § 7 umfassen, als Dienstleistungsaufträge, wenn der geschätzte Wert der vom Auftrag erfassten Dienstleistungen höher ist als der…
Anl. 8 Bundesvergabegesetz 2018
…Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in dem entsprechenden Kerndatenfeld anzugeben) b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) c) Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) d…
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