§ 146 Einteilung
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
(1) Das Besoldungsschema St. umfasst die Gehaltsklassen 1 bis 24.
(2) Die Einreihung in eine der 24 Gehaltsklassen setzt eine Verwendung auf einer gemäß § 6 bewerteten und in der Einreihungsverordnung ausgewiesenen Stelle voraus.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden