BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenErster Abschnitt EINRICHTUNGEN UND BEHÖRDEN DES STRAFVOLLZUGESErster Unterabschnitt Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen§ 10

§ 10Strafvollzugsortsänderung

In Kraft seit 25. Mai 2018
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