BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchAllgemeiner TeilFünfter Abschnitt Bedingte Strafnachsicht und bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe§ 50

§ 50Erteilung von Weisungen und Anordnung der Bewährungshilfe

In Kraft seit 01. Juni 2009
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