StGB
Gliederung
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
§ 12 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter
…§ 12. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.…
§ 194 Verbotene Adoptionsvermittlung
…er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (3) Annehmende und Wahlkinder, zwischen denen die Adoption vermittelt wird, sind nicht als Beteiligte ( § 12 StGB ) zu bestrafen.…
Art. 9 Artikel IX
…1 und 61 , BGBl. Nr. 60/1974) (1) Der dritte und vierte Abschnitt dieses Bundesgesetzes, die durch den Art. II geänderten Bestimmungen des Strafgesetzbuches und die durch Art. V Z 1 bis 4 geänderten Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten…
§ 15 Strafbarkeit des Versuches
…jede Beteiligung an einem Versuch. (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen ( § 12 ), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. (3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher…
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